Behindertenbeauftragte machen weiter Front gegen Intensivpflegegesetz

Behindertenbeauftragte machen weiter Front gegen Intensivpflegegesetz

Berlin (epd). Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, bekommt für seine Kritik am Intensivpflegegesetz Unterstützung von den Behindertenbeauftragten der Länder. In einer am Freitag in Berlin veröffentlichten gemeinsamen Erklärung fordern die Beauftragten Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) auf, den Entwurf ein weiteres Mal zu überarbeiten und die Behindertenverbände einzubeziehen.

Konkret geht es um die ambulante Versorgung von Beatmungspatienten. Spahn hat einen Gesetzentwurf zur Intensivpflege vorgelegt, der die Kontrollen und Qualitätsanforderungen erhöht, nachdem etliche Fälle von Abrechnungsbetrug bekanntgeworden waren. Kriminelle Pflegedienste hatten es auf die hohen Honorare von bis zu 23.500 Euro im Monat für eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung abgesehen, ohne die entsprechenden Leistungen zu erbringen.

Behindertenverbände und die Beauftragten machen Front gegen eine Neuregelung, die es dem Medizinischen Dienst künftig grundsätzlich ermöglichen würde, Abwägungsentscheidungen zu treffen, ob ein Patient besser zu Hause oder etwa im Pflegeheim versorgt ist. "Die Entscheidung über den Wohn- und Aufenthaltsort kann nur von den Menschen mit Behinderungen selbst getroffen werden und darf nicht Dritten überlassen werden, schon gar nicht den Kostenträgern, die eigene Interessen verfolgen", erklären die Beauftragten. Die geplante Regelung verstoße gegen die UN-Behindertenrechtskonvention und damit gegen geltendes Recht.

Spahn hatte den Entwurf nach Protesten schon einmal überarbeiten lassen. In der Neufassung wird den Beatmungspatienten, die heute zu Hause versorgt werden, zugesichert, dass sie nicht in ein Heim umziehen müssen. Der Gesetzentwurf setzt aber zugleich finanzielle Anreize für eine Versorgung im Heim, indem die Betroffenen von eigenen Zahlungen entlastet werden sollen.