NPD klagt nach rechter Demo gegen Weil

NPD klagt nach rechter Demo gegen Weil
Partei beantragt Organstreitverfahren beim Staatsgerichtshof
Die NPD sieht sich durch Twitter-Äußerungen des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil benachteiligt. Der SPD-Politiker hatte eine NPD-Demo kritisiert, die sich gegen Journalisten richtete.

Bückeburg, Hannover (epd). Die rechtsextreme NPD hat gegen Niedersachsens Ministerpräsidenten Stephan Weil (SPD) ein sogenanntes Organstreitverfahren wegen Verletzung der Neutralitätspflicht beantragt. Die Partei wolle feststellen lassen, dass Weil mit Veröffentlichungen auf dem Kurznachrichtendienst Twitter zu einer Kundgebung der NPD am 23. November in Hannover deren Recht auf Chancengleichheit verletzt habe, sagte der Präsident des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes, Thomas Smollich, am Freitag. Der Antrag des NPD-Landesverbandes sei am 6. Dezember bei dem Gericht eingegangen. Zuerst hatte die "Neue Osnabrücker Zeitung" darüber berichtet.

Weil hatte die Demonstration der Rechtsextremisten damals scharf kritisiert: Dass die NPD "unter dem Deckmantel der Versammlungsfreiheit" gegen die ebenfalls verfassungsrechtlich garantierte Pressefreiheit demonstriere, sei perfide. "Dass dabei auch noch einzelne Journalisten an den öffentlichen Pranger gestellt werden sollen, ist unerträglich und erinnert an Denunziationen aus dem dunkelsten Kapitel unserer Geschichte."

Die Demonstration der NPD hatte sich vor allem gegen drei namentlich genannte Journalisten gerichtet. Dem Aufmarsch von rund hundert NPD-Anhängern hatten sich nach Schätzungen der Veranstalter mehr als 8.000 Gegendemonstranten entgegengestellt. Dem Ministerpräsidenten und dem Niedersächsischen Landtag sei zunächst Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden, sagte Smollich.

Der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sagte Weil: "Ich sehe dem Ausgang des Verfahrens sehr gelassen entgegen und bin mit mir im Reinen." Seine damaligen Äußerungen sehe er durch die Verfassung gedeckt: "Ich bin überzeugt davon, dass ich mich gegen eine solche Aktion einer vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindlich eingestuften Partei gegen die Pressefreiheit sehr deutlich äußern darf." Die Pressefreiheit gehöre zu unserer Demokratie, die er als Repräsentant dieses demokratischen Staates zu verteidigen habe.

Der Niedersächsische Staatsgerichtshof mit Sitz in Bückeburg ist ein Verfassungsorgan und seit 1955 Hüter der Niedersächsischen Verfassung. Er ist vor allem für die Klärung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Verfassungsorganen des Bundeslandes zuständig. Aber auch bei Kommunalverfassungsbeschwerden und Streitigkeiten über Volksinitiativen, Volksbegehren oder Volksentscheiden wird der Staatsgerichtshof angerufen.