Weitreichendes Antidiskriminierungsgesetz in Berlin gefordert

Weitreichendes Antidiskriminierungsgesetz in Berlin gefordert

Berlin (epd). Migrationsverbände und weitere Organisationen haben eine rasche Verabschiedung des geplanten Landesantidiskriminierungsgesetzes (LADG) in Berlin gefordert. Solch ein Gesetz sei längst überfällig und im Koalitionsvertrag des rot-rot-grünen Senats vereinbart, sagte Eva Maria Andrades vom Antidiskriminierungsverband Deutschland am Dienstag in Berlin. Ziel sei ein besserer Schutz für Menschen, die wegen ihrer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter, Geschlecht, Behinderung, chronischer Krankheiten oder ihres sozialen Status von Behörden diskriminiert werden.

Das Berliner LADG würde einen höheren Diskriminierungsschutz bieten und über das bereits bestehende bundesweit geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hinausgehen. Berlin wäre damit das erste Bundesland mit solch einem weitreichenden Gesetz.

Während das AGG einen Diskriminierungsschutz vor allem bei der Erwerbstätigkeit und im Privatrechtsverkehr bietet, soll das LADG auch im Kontakt zur Polizei, zu Finanzbeamten, zu Jugendämtern, zur Ausländerbehörde, im Bildungswesen und allen anderen Behörden greifen. Zudem soll die antidiskriminierungsrechtliche Verbandsklage eingeführt und eine Ombudsstelle geschaffen werden.

Ursprünglich sollte das Gesetz bis Ende des Jahres vom Berliner Abgeordnetenhaus verabschiedet werden und 2020 in Kraft treten. Der Entwurf war von der Fraktion der Grünen ins Parlament eingebracht worden. Zuletzt hatte es an dem Gesetzesvorhaben heftige Kritik gegeben, unter anderem von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) und der CDU. Sie fürchten einen höheren Verwaltungsaufwand.