Forderung nach höheren Strafen für Kindesmissbrauch richtig

Forderung nach höheren Strafen für Kindesmissbrauch richtig
Sexueller Missbrauch von Kindern und der Besitz von Kinderpornografie sollen nach dem Willen der Länder-Innenminister höher bestraft werden. Familienministerin Giffey schließt sich der Forderung an.

Berlin (epd). Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) unterstützt die Forderung der Länder-Innenminister nach deutlich höheren Strafen für sexuelle Gewalt gegen Kinder. "Ich finde diese Debatte gut und richtig", sagte Giffey dem Evangelischen Pressedienst (epd) in Berlin. Die Forderung treffe bei ihr auf "große Offenheit", sagte die Ministerin mit Blick auf die Innenministerkonferenz, die am Freitag in Lübeck zu Ende ging. Dort sprachen sich die Ressortchefs zum Abschluss ihrer Tagung dafür aus, sexuellen Missbrauch von Kindern und den Besitz von Kinderpornografie härter zu bestrafen.

"Wenn Kinder durch solche wirklich furchtbaren Taten in ihrem ganzen Leben geschädigt sind, dann finde ich es auch angemessen, eine hohe Strafe zu verhängen", sagte Giffey weiter. Viele Betroffene seien in ihrem ganzen späteren Leben eingeschränkt und hätten nicht die gleichen Chancen wie andere. "Das ist schlimm, denn diese Menschen hätten frei und unbelastet durchs Leben gehen können."

In Lübeck plädierten die Minister für eine "Erhöhung des Strafrahmens" bei Kindesmissbrauch. Auch sollen Daten über verurteilte Straftäter im Bundeszentralregister länger gespeichert werden können. Der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte vor der Tagung eine Verdopplung der Höchststrafe für sexuellen Missbrauch von fünf auf zehn Jahre Haft und eine Erhöhung der Strafe für den Besitz von Kinderpornografie von drei auf fünf Jahre Haft gefordert. In seinem Bundesland waren zuletzt schwerste Missbrauchsfälle in Bergisch-Gladbach und Lügde bekanntgeworden.

Giffey verwies außerdem auf die Zunahme digitaler Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt gegen Kinder. Es müsse auch darüber gesprochen werden, wie sich die Art der Taten verändere und wie darauf im Strafrecht angemessen reagiert werden müsse. Sie sei für solche Debatten sehr offen, sagte Giffey, verwies aber zugleich darauf, dass die Zuständigkeit für mögliche Gesetzesänderungen beim Bundesjustizministerium liegt.

epd bm/co/fu