Connewitz-Krawalle: Urteil gegen Rechtsreferendar bestätigt

Connewitz-Krawalle: Urteil gegen Rechtsreferendar bestätigt

Leipzig (epd). Das Landgericht Leipzig hat die Berufung eines Rechtsreferendars gegen seine Verurteilung wegen der Beteiligung an den Neonazi-Krawallen im Stadtteil Connewitz Anfang 2016 abgewiesen. Das Gericht gehe davon aus, dass der 27-Jährige vorsätzlich gehandelt und das Geschehen dadurch mitgetragen habe, sagte die Vorsitzende Richterin Gabriela Walburg am Dienstag in Leipzig.

Das Gericht folgte damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Gegen das Urteil kann Revision beim Oberlandesgericht Dresden eingelegt werden.

Das Amtsgericht Leipzig hatte den 27-Jährigen im November 2018 zu einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Zuvor hatte er seine Beteiligung an dem Aufmarsch von bis zu 300 Randalierern am 11. Januar 2016 in dem linksgeprägten Stadtteil eingeräumt, bei dem ein Sachschaden von mehr als 100.000 Euro angerichtet worden war.

Der Fall ist brisant, da der Angeklagte seit dem 1. November 2018 Rechtsreferendar am Landgericht Chemnitz ist. Laut der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen in Sachsen wird Bewerbern für den juristischen Vorbereitungsdienst die Aufnahme versagt, wenn sie wegen einer vorsätzlich begangenen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechtskräftig verurteilt werden. Zudem kann die Aufnahme in den Dienst jederzeit widerrufen werden.

Wegen schweren Landfriedensbruchs stehen in dem Fall mehr als 200 Menschen vor Gericht. Am Amtsgericht Leipzig sind bislang alle Angeklagten, denen bereits der Prozess gemacht wurde, zu Bewährungsstrafen von mindestens einem Jahr verurteilt worden.