Mitteldeutsche Landeskirche regelt Segnung homosexueller Paare neu

Segnung von homosexuellen Paaren
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In der Mitteldeutschen Landeskirche wird weiterhin aus Rücksicht auf konservative Christen zwischen "Traugottesdiensten" und "Gottesdiensten zur Eheschließung" bei homosexuellen Paaren unterschieden.
Mitteldeutsche Landeskirche regelt Segnung homosexueller Paare neu

Erfurt (epd). In der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland werden homosexuelle Paare weiterhin nicht überall mit heterosexuellen Paaren gleichgestellt. Nach einem Beschluss der Landessynode am Donnerstag in Erfurt soll künftig den Gemeinden die Entscheidungskraft in dieser Frage übertragen werden. Bislang sind Segnungen in einem öffentlichen Gottesdienst grundsätzlich möglich.

Wörtlich heißt es im Beschluss, die Landesynode bitte die Gemeinden, "vor dem Staat geschlossene Ehen gottesdienstlich zu begleiten". Dabei sei der Kern jedes Gottesdienstes nach der staatlich vollzogenen Eheschließung "die Verantwortung vor Gott, das Versprechen der lebenslangen Treue und die Bitte um Gottes Beistand und Segen". Damit können die Gemeindekirchenräte und die Pfarrer vor Ort entscheiden, wie künftig mit gleichgeschlechtlichen Paaren umgegangen wird und ob sie getraut oder gesegnet werden. Pfarrer können auch weiter "aus Gewissensgründen" gleichgeschlechtlichen Paaren eine kirchliche Zeremonie oder Amtshandlung verweigern.

Die Behandlung homosexueller Paare beschäftigt die EKM seit ihrer Gründung vor zehn Jahren. Um die unter einigen Schwierigkeiten erfolgte Fusion der Evangelischen Kirche der Kirchenprovinz Sachsen und der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Thüringen zur neuen Landeskirche nicht zu gefährden, wird seit 2012 mit Rücksicht auf konservative Christen zwischen "Traugottesdiensten" und "Gottesdiensten zur Eheschließung" unterschieden. Die Jugendsynode der EKM hatte bereits 2017 gefordert, diese Sichtweise aufzugeben.

Jede der 20 evangelischen Landeskirchen, die sich in der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) zusammenschlossen haben, regelt den Umgang mit homosexuellen Paaren für sich. Bislang entspricht in dreizehn Landeskirchen die Segnung einer kirchlichen Trauung in einem Gottesdienst.

Die Union Evangelischer Kirchen (UEK) als Zusammenschluss von zwölf Landeskirchen - darunter auch die EKM - hatte erst vor wenigen Tagen auf ihrer Vollkonferenz in Dresden eine "Ordnung für die Trauung von Ehepaaren gleichen Geschlechts" beschlossen. In Erfurt forderten die Synodalen den Landeskirchenrat auf, möglichst zur Frühjahrssynode 2020 die Konsequenzen daraus für die EKM ihnen zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.