Mehr Mitsprache für die Jungen

EKD-Synode
© Heike Lyding, epd-bild
Synode der EKD in Dresden.
Mehr Mitsprache für die Jungen
EKD-Synode beschließt Änderung ihrer Grundordnung
Eine Mindestquote soll die Synode der evangelischen Kirche verjüngen. Das Kirchenparlament beschloss am letzten Tag seiner Beratungen in Dresden auch zusätzliches Geld für die Aufarbeitung sexualisierter Gewalt.

Mehr junge Menschen sollen die Zukunft der evangelischen Kirche mitbestimmen. Angesichts des durch den Mitgliederschwund bevorstehenden Strukturwandels will die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Jungen besser an ihren Entscheidungen beteiligen. Mindestens 20 von 128 Synodalen - das sind rund 16 Prozent - dürfen zu Beginn ihrer Amtszeit nicht älter als 26 Jahre sein, beschlossen die Delegierten des Kirchenparlaments am Mittwoch in Dresden.

Die Jungsynodalen erhalten das volle Antrags- und Stimmrecht und werden somit zu vollständigen Mitgliedern der Synode. Bislang gab es lediglich Jugenddelegierte mit Rederecht. Auf der Synode in Würzburg 2018 war das Präsidium der Synode beauftragt worden, einen Vorschlag vorzulegen, das zu ändern. EKD-Synodenpräses Irmgard Schwaetzer machte sich diesen Auftrag zu eigen. Für sie ist die Mitsprache junger Leute erklärtermaßen ein "Lieblingsthema".

Zwölf der neuen Jungsynodalen sollen von den Landeskirchen gewählt werden, die mehr als zwei Synodale in die EKD-Synode entsenden. So besteht die Möglichkeit, dass sogar noch mehr junge Menschen in die Synode gewählt werden. Acht Jungsynodale werden vom Rat der EKD berufen. Sie werden auf Vorschlag von Jugendverbänden und Studierendengemeinden nominiert. Die am Mittwoch mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossene Regelung gilt ab 2020 und somit für die nächste Amtsperiode der Synode, die 2021 beginnt und sechs Jahre dauert.

Zudem verabschiedete die Synode am Mittwoch den Haushalt für das Jahr 2020. Die Delegierten stimmten zum Ende der Tagung einstimmig für den Entwurf, den Finanzexperte und EKD-Ratsmitglied Andreas Barner am Montag eingebracht hatte. Der Haushalt sieht Aufwendungen in Höhe von 222,1 Millionen Euro vor und damit 4,5 Millionen Euro mehr als 2019. Barner machte deutlich, dass sich die evangelische Kirche mittelfristig auf eine abnehmende Finanzkraft einstellt.

Der Etat sieht unter anderem 1,3 Millionen Euro zusätzlich für die Aufarbeitung von Fällen sexuellen Missbrauchs vor. Der Haushaltsausschuss stellt mit Billigung der Synode zudem eine Million Euro als zusätzlichen finanziellen Puffer zur Verfügung. Die EKD-Synode hatte im vergangenen Jahr Schritte zur Aufklärung und Prävention sexualisierter Gewalt in der evangelischen Kirche eingeleitet.

Im kommenden Jahr will sich das Kirchenparlament schwerpunktmäßig mit der Zukunft der evangelischen Kirche angesichts der sinkenden Mitgliederzahl befassen, auch das wurde am Mittwochmorgen beschlossen. Eine von der EKD beauftragte Studie von Finanzwissenschaftlern der Universität Freiburg prognostiziert, dass sich die Zahl der Kirchenmitglieder bis 2060 gegenüber dem heutigen Niveau halbiert und sich das in ähnlichem Umfang auch auf die Einnahmen auswirken wird. Die EKD ist die Gemeinschaft der 20 evangelischen Landeskirchen mit derzeit und 21,1 Millionen Protestanten.