Entscheidung über Organspende-Reform im kommenden Jahr

Entscheidung über Organspende-Reform im kommenden Jahr

Berlin (epd). Die Entscheidung über eine Widerspruchsregelung für die Organspende in Deutschland soll nicht mehr in diesem Jahr fallen. Darauf haben sich die beiden damit befassten Abgeordnetengruppen verständigt. Ein entsprechender Bericht des Berliner "Tagesspiegels" (Freitag) wurde dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Donnerstag in Berlin bestätigt.

Die Gruppe um Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und den SPD-Experten Karl Lauterbach (SPD), die eine Widerspruchslösung fordert, hat dem Bericht zufolge wegen Änderungsanträgen kurzfristig um eine Terminverschiebung gebeten. Dem habe die andere Gruppe um Grünen-Chefin Annalena Baerbock und Linken-Vorsitzende Katja Kipping zugestimmt. Die Bundestagsbüros von Lauterbach und Baerbock bestätigten dem epd, beide Seiten hätten sich darauf verständigt, die Organspende-Entscheidung für die erste Sitzungswoche im kommenden Jahr, voraussichtlich die dritte Januarwoche, anzusetzen.

Die Politik will die Zahl der Organspenden erhöhen. Dazu konkurrieren im Wesentlichen zwei Gesetzentwürfe: Die Abgeordnetengruppe um Spahn und Lauterbach will die sogenannte Widerspruchsregelung einführen. Danach wären alle Bürger Organspender, die dem nicht widersprechen oder deren Angehörige das nach deren Tod nicht tun, wenn sie über den Willen des Verstorbenen informiert sind.

Die Gruppe um Baerbock und Kipping will dagegen an der jetzigen Regelung festhalten, wonach nur die Zustimmung Voraussetzung für eine Organspende ist - die sogenannte Entscheidungslösung. Der Willen soll aber regelmäßig bei Behörden oder beim Arzt aktiv erfragt werden.

Beide Vorschläge werden von Abgeordneten aus unterschiedlichen Fraktionen unterstützt. Die Abstimmung der ethisch umstrittenen Frage soll ohne Fraktionszwang erfolgen. Der Bundestag hatte mit der Beratung der Gesetzentwürfe im Juni dieses Jahres begonnen.