Unterhaltsvorschuss für Trennungskinder kostet Bund mehr als geplant

Unterhaltsvorschuss für Trennungskinder kostet Bund mehr als geplant
Der Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende ist verbessert worden. Das ist gut für sie und ihre Kinder. Es zeigt sich aber, dass es den Behörden nicht ausreichend gelingt, den Vorschuss wieder einzutreiben. Der Bund muss Geld nachschießen.

Berlin (epd). Der Bund muss mehr Geld aufbringen für den Unterhaltsvorschuss als vorgesehen. Angesichts der steigenden Ausgaben forderte die grüne Haushaltspolitikerin Ekin Deligöz am Freitag in Berlin, Bund und Länder müssten mehr tun, um den Vorschuss bei zahlungsfähigen Vätern und Müttern wieder einzutreiben.

Der Bund muss in diesem Jahr 170 Millionen Euro zusätzlich für den Unterhaltsvorschuss ausgeben, den Alleinerziehende bekommen, wenn die Ex-Partner nicht für die Kinder zahlen. Das geht aus einem Schreiben des Finanzministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, das dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegt. Damit steigen die Ausgaben des Bundes von 718 auf 888 Millionen Euro oder um rund 25 Prozent.

Für den Unterhaltsvorschuss kommen Bund und Länder anteilig auf, die Länder tragen 60 Prozent der Ausgaben. Deligöz sagte, es dürfe nicht sein, dass sich der Staat möglicherweise eine dreistellige Millionensumme entgehen lasse, weil es nicht besser gelinge, den Unterhaltsvorschuss bei zahlungsfähigen Eltern zurückzuholen. Sie forderte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) auf, "mit hohem politischem Druck für Regressverbesserungen zu sorgen". Bislang sei zu wenig passiert. Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe soll im Frühjahr 2020 Vorschläge machen.

Die Grünen-Politikerin stellte zugleich aber die steigenden Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss nicht infrage. Das Geld werde von den Familien gebraucht. Die frühere Regelung sei zu "rigide" gewesen und habe "große Bedarfe ignoriert", sagte die Grünen-Politikerin.

Der Unterhaltsvorschuss war 2017 reformiert worden. Seitdem erhalten Alleinerziehende, deren Ex-Partner nicht für die Kinder aufkommen, die Leistung bis zum 18. Geburtstag des Kindes. Vorher gab es den Vorschuss nur bis zum zwölften Lebensjahr und insgesamt auch nur 72 Monate lang. Die Ausgaben sind dadurch 2018 um rund eine Milliarde Euro gegenüber 2017 gestiegen. Anfang 2020 wird der Vorschuss, der je nach Alter des Kindes zwischen 150 und 272 Euro liegt, um bis zu 21 Euro pro Monat erhöht.

Sind die Ex-Partner zahlungsfähig, müssen sie den Unterhaltsvorschuss für ihre Kinder zurückerstatten. Das Bundesfamilienministerium rechnet durch den sogenannten Unterhaltsrückgriff in diesem und in den kommenden Jahren mit Einnahmen von jeweils 179 Millionen Euro. Im vorigen Jahr waren es allerdings nur rund 108 Millionen Euro. Das Ministerium rechnet aber damit, dass die Einnahmen deutlich steigen werden.

Aus Sicht des Bundesrechnungshofes sind solche Prognosen zu positiv. In seinem diesjährigen Bericht an den Bundestag macht er darauf aufmerksam, dass die sogenannte Rückgriffsquote - also der Anteil der Rückzahler - sinkt. Im vergangenen Jahr habe sie mit knapp 13 Prozent deutlich unter den Erwartungen von knapp 22 Prozent gelegen. Der Rechnungshof hat daher "erhebliche Zweifel", dass die erwarteten Rückgriffseinnahmen realistisch geschätzt seien.

Grundsätzlich kann nach Angaben des Familienministeriums nur in 39 Prozent aller Fälle der Vorschuss überhaupt zurückverlangt werden, weil 61 Prozent der unterhaltspflichtigen Elternteile finanziell nicht in der Lage sind, für ihre Kinder aufzukommen. In 90 Prozent aller Fälle sind das Väter. Dem Ministerium zufolge gaben Bund und Länder im vergangenen Jahr 2,1 Milliarden Euro für den Unterhaltsvorschuss aus. Es ist Aufgabe der Finanz- und Jugendämter zu überprüfen, ob sie den Vorschuss zurückfordern können. Andernfalls kommt der Staat dauerhaft für den Kindes-Unterhalt auf.