Landwirte scheitern mit Klimaklage gegen Bundesregierung

Landwirte scheitern mit Klimaklage gegen Bundesregierung

Berlin (epd). Das Berliner Verwaltungsgericht hat am Donnerstag eine Klimaklage von Öko-Landwirten gegen die Bundesregierung zurückgewiesen. Die Kläger, drei Bauernfamilien aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Brandenburg, wollten gemeinsam mit der Umweltorganisation Greenpeace die Regierung dazu zwingen, die 2014 beschlossenen Klimaziele und damit eine Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen um mindestens 40 Prozent gegenüber 1990 umzusetzen. In der Verfehlung der Klimaziele sehen sie ihre Grundrechte verletzt. (AZ: 10 K 412/18)

Die Klage sei mangels Klagebefugnissen unzulässig, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Ulrich Marticke in seiner Begründung. Eine Berufung sei möglich.

Der Staat habe Schutzpflichten für das Eigentum seiner Bürger, hieß es in der Klageschrift. Die Folgen des Klimawandels bedrohten die landwirtschaftliche Existenz der Bauern, etwa durch Extremwetterereignisse wie Starkregen und anhaltende Dürre sowie latent durch den steigenden Meeresspiegel. Die Bundesregierung sei dafür verantwortlich zu machen, weil sie es unterlassen habe, wirksame Mechanismen für den Klimaschutz umzusetzen.

Die Anwälte der Bundesregierung argumentierten dagegen, eine Klage sei nicht zulässig, weil sie gegen die Gewaltenteilung und das Demokratieprinzip verstoße. Die Verpflichtung der Exekutive durch ein Verwaltungsgericht zu einem bestimmten Handeln, wäre ein "schwerer Eingriff in die politische Willensbildung der Bundesregierung und künftiger Bundesregierungen".