Gericht setzt Verfahren im Gifhorner Missbrauchsfall aus

Gericht setzt Verfahren im Gifhorner Missbrauchsfall aus

Hildesheim (epd). Im Missbrauchsfall um ein Gifhorner Pädagogenpaar hat das Landgericht Hildesheim die Hauptverhandlung gegen den 56 Jahre alten Mann und seine 60-jährige Ehefrau am Dienstag ausgesetzt. Das Verfahren werde im Januar neu beginnen, sagte ein Justizsprecher. Die Entscheidung der Strafkammer sei auf Antrag der Verteidiger im Einvernehmen mit allen Verfahrensbeteiligten erfolgt. Bislang gab es fünf Verhandlungstage.

Hintergrund für die Aussetzung ist dem Sprecher zufolge, dass die Ermittlungsbehörden in den vergangenen Tagen zahlreiche neue Akten und Asservaten eingereicht haben. Das Material sei den Prozessbeteiligten noch nicht bekannt.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem gelernten Erzieher und der Sozialpädagogin vor, in einer von ihnen geleiteten Wohngruppe der "Diakonischen Heime Kästorf" in Gifhorn traumatisierte Kinder und Jugendliche sexuell misshandelt und missbraucht zu haben. Dem Mann wird Missbrauch in elf Fällen vorgeworfen, wobei es sich in zwei Fällen um schweren sexuellen Missbrauch gehandelt haben soll. Darüber hinaus soll er in vier weiteren Fällen eine schwere Misshandlung von Schutzbefohlenen begangen haben.

Er soll mit mindestens vier Mädchen seinen Windel- und Exkrementenfetisch ausgelebt haben. Die Ehefrau habe von den Neigungen gewusst, ohne eingeschritten zu sein. Sie soll in fünf Fällen eine schwere Misshandlung Schutzbefohlener begangen haben. Eines der damaligen Opfer, das als Nebenklägerin auftritt, berichtete zudem davon, dass der heute 56-Jährige sie mehrere Male tagelang in einen Hundekäfig gesperrt habe. 

Die Eheleute sitzen seit Mitte März in Untersuchungshaft. Der Neubeginn der Hauptverhandlung sei für den 9. Januar terminiert worden.