Gericht bewertet Anti-Israel-Parole als nicht strafbar

Gericht bewertet Anti-Israel-Parole als nicht strafbar

Münster (epd). Rechtsextreme Demonstranten in Dortmund dürfen einem Gerichtsurteil zufolge "Nie, nie, nie wieder Israel" skandieren. Diese Parole erfülle nicht den Straftatbestand der Volksverhetzung, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster am Montagabend. Damit scheiterte die Dortmunder Polizei mit ihrem Versuch, den Rechtsextremisten diese Äußerung für ihre montäglichen Demonstrationen zu verbieten (AZ: 15 B 1406/19).

Anhänger der Partei "Die Rechte" ziehen seit einigen Wochen montags durch die Dortmunder Nordstadt. In dieser Woche verlief die Demonstration nach Polizeiangaben weitestgehend störungsfrei. Die Polizei bewertet die Parole "Nie wieder Israel" als antisemitisch. Doch der Rechtsweg sei nun ausgeschöpft, das müsse akzeptiert werden, erklärte die Dortmunder Polizei.

Die Richter am Oberverwaltungsgericht erklärten in ihrem Beschluss, das Versammlungsgesetzt stützte kein Verbot des Skandierens der Parole. Für einen Straftatbestand müsse ein in besonderer Weise qualifizierter Angriff gegen Teile der Bevölkerung vorausgesetzt werden. Die betreffende Parole fordere jedoch nicht zu Gewalt oder Willkür auf und greife auch nicht die Menschenwürde an, erklärten die Richter. Vielmehr könne die Äußerung als "überspitzte und polemische Kritik" an der Politik des Staates Israels verstanden werden.

Die Richter erklärten weiter, dass die Parole nicht eindeutig einen verbotenen Bezug zur NS-Ideologie herstelle. Aus der Beschwerdevorbringung der Polizei ergebe sich nicht, "dass die Formulierung eine unverkennbare Anspielung auf ähnliche, in der NS-Zeit propagierte Hassparolen gegen die jüdische Bevölkerung beinhaltet", heißt es in dem Beschluss.

Hintergrund der rechtsextremen Demonstrationen ist eine Aktion von Stadt, Polizei und Bürgern: Anfang September wurden Graffiti-Künstler beauftragt, extremistische Schmierereien in Dortmund-Dorstfeld zu übersprühen. Die Gegend gilt als Neonazi-Hochburg.