Bundestag berät über Masernschutzgesetz

Bundestag berät über Masernschutzgesetz
Der Bundestag hat mit den Beratungen über ein Masernschutzgesetz begonnen. Dabei wurde deutlich, dass es allein mit einigen neuen Impfverpflichtungen für Kinder nicht getan ist.

Berlin (epd). Der Bundestag hat am Freitag in Berlin mit den Beratungen über ein Masernschutzgesetz begonnen. Damit will die Bundesregierung Masern effektiver bekämpfen und die Impfquoten erhöhen. Der Entwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sieht vor, dass Eltern künftig nachweisen müssen, dass ihre Kinder gegen Masern immunisiert sind, bevor sie sie in einer Kindertagesstätte oder Schule anmelden. Eltern, die ihre in einer Einrichtung betreuten Kinder nicht impfen lassen, sollen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro belegt werden können.

Auch Erzieherinnen und Erzieher, Tagesmütter sowie Personal in Gesundheitseinrichtungen und Flüchtlingsunterkünften werden zur Masernimpfung verpflichtet. Ohne Immunisierung dürfen sie dort nicht arbeiten. Eine allgemeine Impfpflicht ist mit dem Gesetz aber nicht verbunden. Ungeimpfte Kinder können auch nicht von der Schule ausgeschlossen werden.

Masern seien keine harmlose Kinderkrankheit, sondern eine hochansteckende Virus-Erkrankung, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Thomas Gebhart (CDU), im Bundestag. Es solle kein Kind mehr daran erkranken, erklärte Gebhart: "Wir wollen die Masern ausrotten." In Deutschland seien allein in diesem Jahr 490 Masernfälle gemeldet worden. Auch Abgeordnete der Opposition signalisierten Zustimmung für mehr Masernschutz, verlangten aber Änderungen und stellten in Frage, ob neue Impfpflichten die Impfquoten tatsächlich erhöhen.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Kordula Schulz-Asche, sagte, Impfungen seien zugleich Selbstschutz und Solidarität mit Menschen, die sich selbst nicht impfen lassen könnten. Die Bundesregierung lege aber keine überzeugende Impfstrategie zum Schutz der gesamten Bevölkerung vor. Der Entwurf gebe insbesondere keine Antwort auf die große Impflücke bei jungen Erwachsenen.

Eine aktuelle Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) hatte kürzlich ergeben, dass rund elf Prozent der 2016 geborenen Kinder bis zu ihrem zweiten Geburtstag nur unvollständig gegen Masern geimpft waren. Damit ist bundesweit jedes neunte Kleinkind nicht bis zum von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Alter vollständig gegen Masern geschützt. Rund 7,5 Prozent der Kinder dieses Jahrgangs haben der TK-Umfrage zufolge gar keine Masernimpfung.

Damit eine Bevölkerung einschließlich der nicht geimpften Menschen komplett geschützt ist, müssen der Weltgesundheitsorganisation zufolge 95 Prozent der Menschen immunisiert sein. In Deutschland liegen die Quoten in allen Bundesländern aber deutlich darunter. Auch bei Jugendlichen und Erwachsenen gibt es große Impflücken.

Deutschlands Kinder- und Jugendärzte forderten weitere Impfpflichten. "Das Problem hört bei Masern nicht auf. Eine Impfpflicht für andere ansteckende Krankheiten wie Keuchhusten würde helfen, gerade die kleinsten Kinder zu schützen", sagte Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Freitag). Fischbach sprach sich zudem für ein Impf-Informationssystem aus, mit dem Eltern automatisch erinnert werden, ihre Kinder rechtzeitig impfen zu lassen.

epd bm/kfr fu