Sozialverbände: Haft darf nicht zum Verlust der Wohnung führen

Sozialverbände: Haft darf nicht zum Verlust der Wohnung führen

Berlin (epd). Die kirchlichen Sozialverbände Diakonie und Caritas setzen sich dafür ein, dass Strafgefangene nicht während der Gefängniszeit ihre Wohnung verlieren. Der Präsident der Diakonie Deutschland, Ulrich Lilie, sagte am Freitag in Berlin bei der Vorstellung eines gemeinsamen Positionspapieres: "Gerade in Zeiten angespannter Wohnungsmärkte dürfen Menschen, die ohnehin am Rande stehen, nicht weiter in die Abwärtsspirale von Armut und Ausgrenzung geraten."

Caritas-Präsident Peter Neher erklärte: "Jeder Mensch braucht ein Zuhause. Das gilt auch für tatverdächtige oder straffällig gewordene Menschen." Eine Wohnung sei eine wichtige Voraussetzung für die Resozialisierung nach einer Haft.

Die Wohnungsfrage ist für die meisten Inhaftierten ein dringendes Problem. Frauen sind davon zu 43,6 Prozent, Männer zu 34 Prozent betroffen, zeigt den Angaben zufolge der aktuelle Bericht zur Lebenslage straffällig gewordener Menschen der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe. Die Verbände erläuterten unter Berufung auf Ergebnisse einer Umfrage der katholischen und evangelischen Straffälligenhilfe, viel zu häufig werde der Anspruch auf Wohnkostenhilfe nicht umgesetzt oder Anträge gar nicht erst gestellt.

Die Vorsitzende der Katholischen Bundes-Arbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe, Lydia Halbhuber-Gassner, forderte, die Justizvollzugsanstalten sollten bei Neuzugängen stets darauf achten, dass die Frage der Übernahme der Wohnkosten geklärt sei.