Wehrdienstverweigerung: Strafen für Zeugen Jehovas nicht rechtens

Wehrdienstverweigerung: Strafen für Zeugen Jehovas nicht rechtens

Brüssel, Straßburg (epd). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat Aserbaidschan verurteilt, weil es die Wehrdienstverweigerung von fünf Zeugen Jehovas mit Gefängnisstrafen ahndete. Es handele sich um eine Verletzung der Religionsfreiheit, erklärte der EGMR am Donnerstag in Straßburg. Zugleich kritisierte das Gericht das generelle Fehlen eines zivilen Ersatzdienstes in Aserbaidschan. Das Land muss den Männern zwischen 3.500 und 10.800 Euro Schadenersatz pro Person zahlen. (AZ: 14604/08)

Die Kläger hatten bei ihrer Einberufung geltend gemacht, dass sie aus religiösen Gründen nicht eingezogen werden wollten, erläuterte der EGMR. In der Mehrzahl hätten sie sich dabei zu einem zivilen Ersatzdienst bereiterklärt. Stattdessen wurden alle strafrechtlich verfolgt und zu mehrmonatiger Haft verurteilt.

Der EGMR kritisierte Aserbaidschan in dem Fall grundsätzlich. Die Verletzung der Menschenrechte der Kläger resultiere daraus, dass es in dem Land überhaupt keine zivile Alternative zum Wehrdienst gebe. Genau dazu habe sich Aserbaidschan jedoch bei seinem Beitritt zum Europarat, zu dem der EGMR gehört, im Jahr 2001 verpflichtet. Eine solche Möglichkeit sei im Übrigen in der Verfassung des Landes selbst vorgesehen. Das Urteil des EGMR kann noch angefochten werden.