Experte registriert bundesweit großes Interesse an inklusivem Wohnen

Experte registriert bundesweit großes Interesse an inklusivem Wohnen
16.10.2019
epd
epd-Gespräch: Dieter Sell

Bremen, München (epd). Der Gründer der Internet-Plattform "Wohn:Sinn", Tobias Polsfuß (26), registriert bundesweit ein großes Interesse an inklusiven Wohnprojekten. "Es gibt teils lange Wartelisten", sagte Polsfuß dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das Ziel inklusiver Wohnformen ist das gemeinschaftliche und selbstbestimmte Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderung. "Es geht um einen gleichberechtigten Alltag auf Augenhöhe", betonte Polsfuß, der selbst seit mehr als sechs Jahren in München in einer inklusiven Wohngemeinschaft lebt.

Polsfuß ist auch Mitbegründer des Vereins "Wohn:Sinn - Bündnis für inklusives Wohnen", der für das kommende Wochenende in Bremen zu einem ersten Erfahrungsaustausch mit Vertretern von Initiativen aus ganz Deutschland einlädt. Der Pädagoge, der gerade sein Masterstudium zu gesellschaftlichem Wandel und Teilhabe abgeschlossen hat, schätzt die bundesweite Zahl inklusiver Wohngemeinschaft auf 40 bis 50.

"Da gibt es eine Aufbruchstimmung, aber auch einen Bedarf, der momentan nicht zu decken ist", erläuterte Polsfuß. "Von acht Erwachsenen mit einer geistigen Behinderung leben vier bei ihren Eltern, drei in einer stationären Einrichtung und einer wird ambulant betreut. Es fehlen einfach Alternativen."

Trotz der großen Nachfrage haben Gründer von Wohngemeinschaften mit Problemen zu kämpfen. So fehle es an geeigneten Immobilien. Oft seien Wohnungen aus dem Bestand nicht barrierefrei und schon deshalb nicht geeignet, sagte Polsfuß.

"Der krasse Fachkräftemangel macht uns auch zu schaffen", ergänzte Polsfuß. Die besonderen Arbeitszeiten etwa für pädagogisches Personal, das Bewohner begleite, seien "eine Herausforderung".

Überdies gebe es die Befürchtung, dass Menschen mit hohem Pflegebedarf bald nicht mehr inklusiv wohnen könnten, weil ihnen künftig möglicherweise nur eine Pauschale von monatlich 266 Euro aus der Pflegeversicherung zustehe. Aufgrund des Bundesteilhabegesetzes müsse der Spitzenverband der Krankenkassen derzeit neu festlegen, bei welchen Wohnformen dies der Fall sei. Der Entwurf einer Richtlinie schüre bei vielen Menschen die Angst, dass auch ambulant unterstützte und inklusive Wohnformen davon betroffen sein könnten.