Neonazi-Veranstaltung in Ostritz bleibt verboten

Neonazi-Veranstaltung in Ostritz bleibt verboten

Dresden/Ostritz (epd). Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat die für Samstag in Ostritz geplante rechtsextreme Kampfsportveranstaltung "Kampf der Nibelungen" untersagt. Wie das Gericht am Freitag in Bautzen mitteilte, folgte die Kammer der Argumentation der Vorinstanz, des Dresdner Verwaltungsgerichtes. (Az: 3 B 274/19)

Dieses hatte am Donnerstag einen Eilantrag des Veranstalters gegen ein Verbot durch die Stadt abgelehnt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die geplante Veranstaltung nicht in erster Linie sportlichen Charakter habe, sondern der "Schaffung eines Zusammengehörigkeitsgefühls und der gegenseitigen Bestärkung im politischen Kampf gegen das hassenswerte System der freiheitlich demokratischen Grundordnung dienen solle". (Az: 6 L 788/19)

Dem Oberverwaltungsgericht zufolge ist es nicht von Bedeutung, dass bei früheren Kampfsportveranstaltungen "nichts passiert" sei. Verlautbarungen des Veranstalters deuteten auf eine Bereitschaft, das "abgewertete" System mittels "Ertüchtigung und Wehrhaftigkeit aktiv und gewaltsam zu bekämpfen". Das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit umfasse auch die Sicherheit von Polizeieinsätze, hieß es. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts sei unanfechtbar. Ostritz hatte die Kampfsportveranstaltung "Kampf der Nibelungen" am 4. Oktober untersagt.