Amtsgericht Oranienburg: Fehlende Urkunde kein "Justizskandal"

Amtsgericht Oranienburg: Fehlende Urkunde kein "Justizskandal"

Oranienburg (epd). Nach dem vorläufigen Scheitern der Gerichtsverhandlung gegen einen Teilnehmer einer AfD-Besuchergruppe der Gedenkstätte Sachsenhausen bemüht sich das Amtsgericht Oranienburg, die Hintergründe aufzuklären. Dass die Zustellurkunde mit der Bestätigung der ordnungsgemäßen Vorladung eines Angeklagten nicht bei Gericht eingehe, komme gelegentlich vor, sagte Amtsgerichtsdirektor Olaf Adamus dem Evangelischen Pressedienst (epd) am Mittwoch in Oranienburg. Wegen der fehlenden Zustellurkunde wurde in dem Verfahren wegen Volksverhetzung und Störung der Totenruhe am Dienstag keine Entscheidung getroffen.

Der 69-jährige Angeklagte Ludwig K. aus der Bodenseeregion und sein Anwalt waren am Dienstag nicht zu der Verhandlung erschienen. Beim vom Oberlandesgericht zentral beauftragten Zusteller Debex laufe eine Anfrage des Gerichts zu dem Vorgang und zum Verbleib der Zustellurkunde, sagte Adamus: "Das ist weder ein Justizskandal noch eine Justizpanne." Die Verantwortung für die Probleme liege nicht beim Gericht.

Das brandenburgische Justizministerium verwies in dem Fall auf die Unabhängigkeit der Gerichte. Dies gelte auch für die Organisation ihrer Geschäftsabläufe, sagte Ministeriumssprecher Uwe Krink dem epd am Mittwoch. Ein neuer Verhandlungstermin soll in dem Fall nach Gerichtsangaben noch in diesem Jahr anberaumt werden. Der Angeklagte soll bei dem Besuch einer Reisegruppe aus dem Wahlkreis der AfD-Bundestagsabgeordneten Alice Weidel in der Gedenkstätte Sachsenhausen im Juli 2018 die Existenz von Gaskammern unter dem NS-Regime bezweifelt haben.