Lambrecht will Gesetz zum besseren Schutz von Kommunalpolitikern

Lambrecht will Gesetz zum besseren Schutz von Kommunalpolitikern

Berlin (epd). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will Kommunalpolitiker per Gesetz besser vor Anfeindungen und Drohungen schützen. "Wenn jene eingeschüchtert und angegriffen werden, die sich für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen, gerät unsere Demokratie in Gefahr", erklärte sie anlässlich einer von ihrem Ministerium organisierten Konferenz zu Rechtsextremismus am Dienstag in Berlin. Sie kündigte einen Vorschlag zur Änderung des Paragrafen 188 im Strafgesetzbuch an, der üble Nachrede und Verleumdung gegen politisch Verantwortliche ahndet.

Lambrecht erklärte, ihr Ministerium prüfe auch weitere Schritte, um zivilgesellschaftlich engagierte Bürger besser vor Hass und Hetze zu schützen. Zudem unterstrich sie ihren Willen für eine Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das Betreiber von Online-Plattformen und Social-Media-Portalen dazu verpflichtet, strafrechtlich relevante Inhalte wie Beleidigungen und Drohungen zu löschen. Lambrecht will sie nun auch verpflichten, Morddrohungen oder Volksverhetzungen der Polizei zu melden. "Das sind Fälle, in denen Staatsanwälte ermitteln müssen", sagte sie.

"Wir sehen, wie Hass im Netz in brutale Gewalt umschlagen kann", sagte Lambrecht mit Verweis auf Taten in diesem Sommer, ohne den Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke konkret zu nennen. "Die rechte Gewalt, die wir erleben, ist das Ergebnis eines schleichenden Prozesses", sagte Lambrecht. Intoleranz führe zu Hass, Hass führe zu Bedrohungen, Bedrohungen führten zu Gewalt.

Vor der Konferenz mit Fachleuten in Berlin traf sich Lambrecht nach Ministeriumsangaben mit Bürgermeistern kleiner Städte. Laut Deutschem Städtetag gab es 2018 rund 1.200 politisch motivierte Angriffe auf Verantwortliche in Kommunen. Im Juli lud Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Kommunalpolitiker ein, um ihnen für ihr Engagement den Rücken zu stärken. Viele von ihnen beklagten damals, dass Staatsanwaltschaften nicht entschieden genug auf Beleidigungen und Drohungen reagierten.