Obdachlose muss Holzhaus am Straßenrand in Hannover räumen

Obdachlose muss Holzhaus am Straßenrand in Hannover räumen
Im Streit um ein Mini-Haus für Obdachlose hat das Verwaltungsgericht Hannover den Ordnungsbehörden Recht gegeben. Das Little Home darf nicht länger auf einer Straße stehen. Die Bewohnerin muss sich einen anderen Platz suchen.

Hannover (epd). Im Rechtsstreit um ein Mini-Haus für Obdachlose hat das Verwaltungsgericht Hannover den Eilantrag einer wohnungslosen Frau gegen die Stadt Hannover abgewiesen. Damit ist die Frau verpflichtet, den Standort ihres Holzhauses zu räumen, wie das Gericht am Mittwoch in Hannover mitteilte. Das sogenannte Little Home, das der obdachlosen Frau im vergangenen Dezember von einem gleichnamigen Kölner Verein kostenlos überlassen worden war, steht derzeit im Stadtteil Ricklingen am Straßenrand. Der Standort des Hausses sorgte seit Monaten für Auseinandersetzungen (AZ: 7 A 4377/19).

Die Frau wollte erreichen, dass die drei Quadratmeter große Wohnbox weiter auf der Straße stehen darf. Sie hatte deshalb eine Klage und einen Eilantrag gegen eine Verfügung der Stadt eingereicht. Das Gericht entschied jedoch, dass für das dauerhafte Abstellen einer solcher Unterkunft eine Sondererlaubnis nötig sei, die von er Stadt nicht erteilt wurde. Weil der Verkehr in nächster Nähe um das Mini-Haus fließe, sei die öffentliche Sicherheit nicht gewährleistet. Auch sei nicht geklärt, wie Abfälle und Abwasser beseitigt werden sollen. Die Stadt hatte der Bewohnerin angekündigt, das Häuschen spätestens am 5. Oktober abzuschleppen.

Das Little Home stand ursprünglich auf dem Grundstück der katholischen St. Augustinuskirche. Die Gemeinde macht allerdings geltend, dass es dort nur befristet stehen sollte. Als sich die Bewohnerin weigerte, mit ihrem Domizil an einen anderen Standort umzuziehen, schoben Polizisten das Haus an den Rand einer Stichstraße in der Nähe der Kirche. Dort steht es seit Juni zwischen parkenden Autos.

Hilfsangebote der Stadt Hannover sowie des Vereins Little Home habe die Antragstellerin abgelehnt, erläuterte das Verwaltungsgericht. Der Verein hatte ihr ein Ersatzgrundstück vermittelt. Die Stadt hatte ihr als Alternative einen Platz in einer städtischen Unterkunft angeboten. Auch Privatleute boten ihre Hilfe an.

Die Bewohnerin macht dagegen geltend, nicht sie selbst habe das Holzhaus auf die Straße gestellt. Das sei durch unbefugte Dritte geschehen. Gegen den Beschluss des Gerichts zum Eilantrag kann die Frau Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg einlegen.

Die Holzhäuser werden seit zwei Jahren vom Verein Little Home an obdachlose Menschen verschenkt. Im Inneren befinden sich unter anderem eine Matratze, ein Regal, ein Feuerlöscher, eine Camping-Toilette, ein Waschbecken und eine kleine Arbeitsfläche mit Kochmöglichkeit. Der Verein hat nach eigenen Angaben in den vergangenen beiden Jahren mit Hilfe von Spenden bereits 109 solcher Little Homes gebaut und in elf Städten aufgestellt. In Hannover stehen zurzeit drei Wohnboxen.