Italienisches Gericht: Sterbehilfe in bestimmten Fällen zulässig

Italienisches Gericht: Sterbehilfe in bestimmten Fällen zulässig

Rom (epd). Das italienische Verfassungsgericht hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil Sterbehilfe in bestimmten Fällen für zulässig erklärt. Beihilfe zum Suizid sei nicht strafbar, wenn sie bei Kranken geleistet würde, die sich aus freiem Willen zum Sterben entschieden hätten und an einer unheilbaren Krankheit litten, die unerträgliches Leiden mit sich bringe, begründete das Gericht am Mittwochabend in Rom seine Entscheidung. Die Verfassungsrichter forderten überdies das Parlament auf, die Gesetzeslücke zu füllen, die zu der Anklage geführt hatte.

Die Obersten Richter entschieden im Fall des Mailänder Discjockeys Fabio Antoniani, der nach einem Verkehrsunfall von 2014 querschnittsgelähmt war. Mit Unterstützung des Aktivisten Marco Cappato gelangte Antoniani 2017 in die Schweiz, wo der unter dem Künstlernamen "DJ Fabo" bekannte Mann sein Leben in einer Sterbehilfeklinik beendete. Cappato zeigte sich bei seiner Rückkehr nach Italien wegen Verstoßes gegen das Verbot von Beihilfe zum Suizid selbst an.

"Jetzt sind wir alle freier, auch die, die dagegen sind", sagte Cappato nach dem einstimmig gefällten Gerichtsentscheid. Der Vatikan und die katholischen Bischöfe Italiens kritisierten das Urteil. Der italienische Kardinal Angelo Becciu, der Präfekt der vatikanischen Heiligsprechungskongregation, warnte vor dem "Risiko, eine Kultur des Todes zu säen".