Berlin (epd). Die Bundesregierung will das bundesweite Ausmaß von Wohnungslosigkeit in Deutschland erfassen lassen. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, mit dem das Statistische Bundesamt beauftragt wird, jährlich zum Stichtag 31. Januar Zahlen und Fakten über wohnungslose Menschen zu veröffentlichen, die Angebote zur Unterbringung angenommen haben, etwa in Wohnunterkünften auf Zeit. Erstmals soll die Statistik am 31. Januar 2022 erscheinen.
Ein Wohnungslosenbericht soll zudem mindestens alle zwei Jahre Zahlen über Obdachlose oder jene Wohnungslose veröffentlichen, die kurzzeitig bei Bekannten unterkommen. Mit dem Vorhaben greift die Bundesregierung eine langjährige Forderung von Sozialverbänden auf, wie das federführende Bundessozialministerium erklärte.
Bislang lägen auf Bundesebene sowie für die meisten Bundesländer keine belastbaren Zahlen vor. Die Schätzungen von Verbänden und Landesstatistiken lägen "sehr weit auseinander". Diese Lücke wolle die Wohnungslosen-Statistik schließen. Auf Grundlage der Zahlen könnten Länder und Kommunen dann gezielt sozialpolitische Maßnahmen entwickeln, um den Wohnungs- und Obdachlosen zu helfen.
Bei der Erhebung sammeln die Statistiker unter anderem Angaben zu Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Art beziehungsweise Größe der Unterkunft und Beginn der Unterbringung. Bei dem Bericht über Obdachlose und kurzzeitig bei Bekannten untergekommene Menschen sollen auch Wissenschaftler und Fachverbände mitwirken.