Rund ein Drittel weniger Asylanträge von minderjährigen Flüchtlingen

Rund ein Drittel weniger Asylanträge von minderjährigen Flüchtlingen
Im Vergleich zu 2018 beantragen deutlich weniger unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Asyl in Deutschland. Die Zahl nähert sich wieder dem Niveau vor 2015 an. Viele einreisende Kinder und Jugendliche verzichten allerdings auf einen Asylantrag.

Nürnberg (epd). Die Zahl der Asylanträge unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge ist im Vergleich zum Vorjahr um mehr als ein Drittel zurückgegangen. Zwischen dem 1. Januar und dem 31. August wurden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) insgesamt 1.908 Asylanträge von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gestellt, wie aus dem Daten des Bamf hervorgeht, die dem Evangelischen Pressedienst (epd) vorliegen. Im entsprechenden Vorjahreszeitraum waren es noch 3.051 Anträge und im gesamten Jahr 2018 insgesamt 4.087. Über die Zahlen hatte zuerst die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Dienstag) berichtet.

Mit der jüngsten Entwicklung nähert sich die Zahl der Anträge wieder dem Niveau vor dem Flüchtlingszuzug ab 2015 an. 2013 hatten unbegleitete minderjährige Flüchtlinge 2.485 Asylanträge gestellt, 2014 waren es 4.399. 2016 wurde die Rekordzahl von 35.939 Anträgen erreicht.

Durch die Asylanträge werden jedoch nicht alle einreisenden Minderjährigen erfasst, wie das Bundesamt betonte. Nach Daten des Statistischen Bundesamtes war die Zahl der unbegleiteten Minderjährigen, die aus einem Nicht-EU-Land einreisten, 2018 dreimal so hoch. 12.201 Kinder und Jugendliche wurden aus diesem Grund unter Obhut des Jugendamts gestellt. Es werde deutlich, "dass ein relevanter Anteil der Kinder und Jugendlichen auf einen Asylantrag verzichtet", erklärte das Bamf. Sie suchten mit ihren gesetzlichen Vertretern stattdessen einen anderen aufenthaltsrechtlichen Weg und blieben beispielsweise erst einmal geduldet in Deutschland.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden nach ihrer Ankunft in Deutschland laut Bamf von den Behörden des ersten Kontaktes dem örtlich zuständigen Jugendamt übergeben. Die Jugendämter sind für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von unbegleiteten Minderjährigen zuständig.