Urteil im Lügde-Prozess rechtskräftig

Urteil im Lügde-Prozess rechtskräftig

Detmold (epd). Das Urteil im Prozess um den hundertfachen Kindesmissbrauch auf einem Campingplatz in Lügde ist rechtskräftig. Die beiden Angeklagten hätten innerhalb der Wochenfrist keine Revision gegen das Urteil der Jugendschutzkammer des Landgerichts Detmold eingelegt, teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit.

Die beiden Männer waren am 5. September zu Freiheitsstrafen von 13 und zwölf Jahren mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden (AZ: 23 KLs 14/19). Laut Gericht haben der 56-jährige Andreas V., der auf einem Campingplatz im lippischen Lügde nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen lebte, und der 34-jährige Mitangeklagte Mario S. sich in rund 400 Fällen des Kindesmissbrauchs schuldig gemacht. Unter den Opfern war auch das Pflegekind des Hauptangeklagten.

Dass die beiden Männer nicht die 15-jährige Höchststrafe erhielten, begründete Vorsitzende Richterin Anke Grudda unter anderem mit den Geständnissen der Männer. Auch seien beide Männer nicht vorbestraft. Ein 49-jähriger Mitangeklagter aus dem niedersächsischen Stade war in einem abgetrennten Verfahren bereits am 17. Juli wegen Anstiftung zum schweren Missbrauch und Beihilfe zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden (AZ: 23 KLs 20/19).