Wechselseitige Abendmahlsteilnahme soll 2021 bereits möglich sein

Wechselseitige Abendmahlsteilnahme soll 2021 bereits möglich sein
Bischof Hein würdigt Ökumene-Votum als «bahnbrechendes Dokument»
Protestanten und Katholiken sollen am Abendmahl der jeweils anderen Konfession teilnehmen dürfen: Das Dokument mit diesem Votum führender Theologen könnte ein Schritt in Richtung Kirchengemeinschaft sein.
11.09.2019
epd
Von Franziska Hein (epd)

Frankfurt a.M. (epd). Ein gemeinsames Abendmahl aller Christen ist zwar noch nicht in Sicht. Doch das Votum führender evangelischer und katholischer Theologen für die wechselseitige Teilnahme am Abendmahl könnte einen Schritt in diese Richtung bedeuten. Protestanten und Katholiken sollen an den Abendmahlsfeiern der jeweils anderen Konfession teilnehmen können - ohne die bestehenden Unterschiede zu leugnen. Das ist der zentrale Punkt des am Mittwoch in Frankfurt vorgestellten Papiers zur gemeinsamen Abendmahlspraxis des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen.

Die Autoren sind Theologen aus den beiden großen Kirchen. "Ich sehe darin einen wichtigen und gangbaren Schritt auf dem Weg hin zu einer sichtbaren Einheit unserer beiden Kirchen", sagte der Limburger katholische Bischof Georg Bätzing. Der Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Martin Hein, sprach von einem "bahnbrechenden Dokument".

Das Votum der Theologen bezieht sich nicht auf ein "gemeinsames Abendmahl", das ein Zeichen für die sichtbare Einheit der Kirche wäre. Aber: "Die Sehnsucht wächst, dass uns dies zu unseren Lebzeiten geschenkt wird", sagte Bätzing. Es gehe nicht um die sogenannte Interzelebration - also einer gemeinsamen Feier mit gemeinsamer Liturgie, betonte Hein. Jedoch mache das Dokument deutlich, dass es keine theologischen Gründe gebe, die Glieder der anderen Konfession vom Abendmahl auszuschließen.

Zehn Jahre lang habe man an der Studie gearbeitet, sagte die Professorin für Ökumenische Theologie, Dorothea Sattler, bei der Vorstellung. Dass am Ende der Arbeit ein gemeinsames Votum für eine wechselseitige Teilnahme stehe, sei nicht selbstverständlich gewesen. Sattler ist die katholische Leiterin des Arbeitskreises. "Wir formulieren eine Möglichkeit für eine gemeinsame Abendmahlspraxis und hoffen, dass diese bald Wirklichkeit wird", sagte der Tübinger Kirchenhistoriker Volker Leppin, der evangelische Leiter des Arbeitskreises. Bislang hat der Text keine bindende Kraft.

Damit aus dem Text auch Praxis wird, brauche es eine theologische Rezeption, betonten Bischof Hein und Bischof Bätzing gleichermaßen. Er hoffe, dass das Dokument bereits mit Blick auf den dritten Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt zu einer solide begründeten und zugleich vorsichtig verantwortbaren Öffnung der bisherigen Praxis beitrage.

Ein wesentlicher Grund für die Kirchentrennung, die in einem fehlenden gemeinsamen Abendmahl sichtbar wird, ist das Ämterverständnis in der katholischen und evangelischen Kirche. "Die Unterschiede im Verständnis des ordinierten Amtes reichen nicht so weit, dass von katholischer Seite bestritten werden müsste, dass das evangelische ordinierte Amt gültig ist", sagte Volker Leppin. Damit sei auch ein gemeinsames Abendmahl möglich.

Im Arbeitskreis habe sich die Auffassung durchgesetzt, dass nicht die handelnden Geistlichen im Zentrum der Feier stünden, sondern Jesus Christus als der Einladende. Fragen des Amtsverständnisses seien dagegen nachrangig. Für Evangelische wie für Katholiken könne der Text allerdings auch "eine Zumutung" bedeuten, sagte der Kirchenhistoriker. Evangelische müssten beispielsweise aushalten, dass in einer katholischen Messe für Bischof und Papst Fürbitte gehalten wird. Somit werde die Frage der Teilnahme noch stärker zu einer Gewissensentscheidung der einzelnen Gläubigen.