Verteidiger im Chemnitz-Prozess fordern Freispruch

Verteidiger im Chemnitz-Prozess fordern Freispruch

Dresden/Chemnitz (epd). Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines Chemnitzers hat die Verteidigung einen Freispruch für den angeklagten Syrer Alaa S. gefordert. Die Beweisaufnahme habe nicht ergeben, dass er Daniel H. getötet habe, sagte Verteidigerin Ricarda Lang am Donnerstag in ihrem Plädoyer in Dresden. Der Zeuge sei nicht glaubwürdig gewesen. Auf seine Aussagen könne kein Beweis gegründet werden.

Der Haftbefehl gegen Alaa S. sei aufzuheben, sagte Lang. Der Prozess vor dem Landgericht Chemnitz findet aus Sicherheitsgründen in Dresden statt. Ein Urteil sollte noch am Donnerstag gefällt werden. Für den Falle einer Verurteilung kündigte die Verteidigung einen sogenannten Hilfsbeweisantrag an. Demnach müsste ein Gutachten eines Sachverständigen eingeholt werden, das bestätigen soll, dass stets Spuren bei einem Täter festgestellt werden müssen.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Haftstrafe von zehn Jahren gefordert. Die Nebenklägervertreter forderten in ihrem Plädoyer sogar elf Jahre Freiheitsentzug wegen gemeinschaftlichen Totschlags und gefährlicher Köperverletzung.

Alaa S. muss sich seit März vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem flüchtigen Iraker Farhad A. den 35-jährigen H. am 26. August 2018 am Rande des Chemnitzer Stadtfestes erstochen zu haben. Zudem wurde eine weitere Person verletzt. Nach dem Tod des Chemnitzers am Rande des Stadtfestes hatten rechte Gruppen die Tat in den Folgetagen für ausländerfeindliche Demonstrationen instrumentalisiert.