Nebenkläger fordern hohe Haftstrafe im Chemnitz-Prozess

Nebenkläger fordern hohe Haftstrafe im Chemnitz-Prozess

Dresden (epd). Im Prozess nach dem gewaltsamen Tod eines Chemnitzers haben die Nebenkläger eine Freiheitsstrafe von elf Jahren für den Angeklagten Alaa S. (23) gefordert. Der Anklagevorwurf der Tötung sowie der Körperverletzung habe sich bestätigt, auch wenn keine objektiven Beweismittel vorlägen, sagte einer der Nebenklägervertreter am Donnerstag bei der Verhandlung in Dresden. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Angeklagten eine Haftstrafe von zehn Jahren gefordert.

Der Angeklagte sei mit einem "hohen Maß an Brutalität" vorgegangen, sagte der Nebenkläger. Das Opfer habe sich nicht wehren können und keinerlei Flucht- oder Abwehrchancen gehabt.

Alaa S. muss sich seit März vor dem Landgericht Chemnitz verantworten. Ihm wird vorgeworfen, gemeinsam mit dem flüchtigen Iraker Farhad A. (22) den 35-jährigen H. am 26. August 2018 am Rande des Chemnitzer Stadtfestes erstochen zu haben. Der Prozess findet aus Sicherheitsgründen in Dresden statt. Vor Gericht schwieg der Angeklagte. In einem Interview mit dem ZDF-Nachrichtenmagazin "Frontal 21" vor wenigen Tagen hat er die Tat jedoch bestritten.

Die Anklage stützt sich im Wesentlichen auf die Aussagen eines ehemaligen Mitarbeiters eines Döner-Imbiss, der etwa 50 Meter vom Tatort entfernt liegt. Der einzige Zeuge will den beschuldigten Syrer als Täter von dem nahe gelegenen Imbiss aus gesehen haben. Er habe zwar widersprüchliche Aussagen gemacht, sagte der Nebenklägervertreter. Das sei aber nachvollziehbar, weil er aus dem Umfeld des Angeklagten bedroht und zum Teil misshandelt worden sei.

Für eine Falschaussage gebe es keinerlei Motiv, sagte der Vertreter der Nebenkläger weiter. Der Zeuge habe "nichts als Nachteile von seiner Aussage". Er sei mittlerweile im Zeugenschutzprogramm und habe seine Existenz in Chemnitz aufgeben müssen.

Am Nachmittag wurden die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Ein Jahr nach dem gewaltsamen Tod des 35-jährigen Daniel H. in Chemnitz sollte noch am Donnerstag das Urteil gesprochen werden.

Nach dem Tod des Chemnitzers hatten rechte Gruppen die Tat in den Folgetagen für ausländerfeindliche Demonstrationen instrumentalisiert.