Gericht gibt Bewohnern von Senioren-WGs im Streit mit AOK Recht

Gericht gibt Bewohnern von Senioren-WGs im Streit mit AOK Recht

München (epd). Das Bayerische Landessozialgericht hat den Bewohnern von Senioren-WGs im Streit mit der Krankenkasse AOK Bayern den Rücken gestärkt. Diese hätten grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen der "medizinischen Behandlungspflege" gegenüber ihrer Krankenkasse, teilte das Gericht am Dienstag in München mit. Bis vergangenen Herbst hatte es mit der Abrechnung für Behandlungspflege in ambulant betreuten Wohngemeinschaften keine Probleme gegeben. 250 bis 1.250 Euro fallen nach epd-Informationen je nach Patient pro Monat für die Versorgung durch Fachkräfte an.

Diese Pflegekräfte verabreichen Medikamente, verbinden Wunden, messen den Blutzucker und legen Kompressionsstrümpfe an. Seit Ende 2018 weigerte sich die AOK - anders als andere Kassen - die Kosten zu tragen. Laut AOK sollen Präsenzkräfte einfache medizinische Tätigkeiten von den Pflegekräften übernehmen. Dafür zahlt die AOK pro Monat eine Pauschale von 214 Euro je Versicherten an die Wohngruppe. Die Träger aber lehnen es mehrheitlich ab, diese Tätigkeiten nicht von examinierten Pflegefachkräften ausführen zu lassen. Nun gab das Landessozialgericht ihnen in den drei Musterverfahren Recht.

Die Münchner Richter urteilten, dass diese Anspruch der Senioren gegenüber der AOK nur dann entfallen kann, wenn "aufgrund eines Vertrages, zum Beispiel des Betreuungsvertrages der Wohngruppe, diese Leistungen ausdrücklich im Rahmen der Betreuung zu erbringen sind". In allen anderen Fällen aber bleibe es "bei der Leistungspflicht der Krankenkasse". Bereits das Sozialgericht Landshut hatte in den drei Verfahren den Versicherten Recht gegeben. Das Landessozialgericht hat die Berufungen der AOK zurückgewiesen und eine Revision zum Bundessozialgericht zugelassen.