NRW bekämpft Kinderpornografie mit künstlicher Intelligenz

NRW bekämpft Kinderpornografie mit künstlicher Intelligenz

Düsseldorf, Köln (epd). Künstliche Intelligenz soll künftig die Arbeit von Ermittlern in Nordrhein-Westfalen im Kampf gegen Kinderpornografie unterstützen. Mit einem am Montag gestarteten Forschungsprojekt solle kinderpornographisches Bildmaterial deutlich schneller erkannt und ausgewertet werden, erklärte das NRW-Justizministerium in Düsseldorf. Die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) ist bei der Staatsanwaltschaft Köln angesiedelt. In dem bundesweit einzigartigen Projekt arbeiten unter anderem Microsoft Deutschland, Wissenschaftler und Wirtschaft zusammen.

Justizminister Peter Biesenbach (CDU) sagte, der Kampf gegen Kinderpornografie werde heute fast ausschließlich digital geführt. "In der digitalen Welt kann kein Akteur allein erfolgreich sein", betonte er. Interdisziplinäre Allianzen seien die Zukunft neuer Handlungsoptionen der Strafverfolger.

Staatsanwälte stünden bei Ermittlungen und in Strafverfahren wegen Kindesmissbrauchs und des Verdachts der Verbreitung oder des Besitzes sogenannter kinderpornographischer Schriften vor überbordenden Datenmassen, sagte Biesenbach. In jedem Einzelfall sei das sichergestellte Beweismittel zu überprüfen. Besonders kinder- und jugendpornographisches Material müsse möglichst effizient von anderen Dateien unterschieden werden.

Nach den Worten von Markus Hartmann, Leiter der ZAC NRW, ist bislang der Anteil manueller Auswertearbeit sehr hoch. "Dies führt zu einem hohen Zeit- und Personalansatz für die Auswertung", sagte der Oberstaatsanwalt. Zudem müssten die Datenträger zeitgerecht ausgewertet werden, da sonst das Risiko bestehe, dass die Ermittler die Beweismittel zurückgeben müssen, bevor sie das kinderpornographische Material sicherstellen konnten.

Der Umgang mit kinderpornographischem Datenmaterial unterliegt den Angaben zufolge sehr weitgehenden rechtlichen Einschränkungen. Techniken künstlicher Intelligenz auf Basis von Cloud Computing und neuronalen Netzen durften bislang nicht angewendet werden. Die Projektpartner entwickelten daher eine hybride Cloudinfrastruktur, wie es hieß: Die sensiblen Daten werden ausschließlich auf Rechnern der Justiz verarbeitet. Dabei werden sie laut Ministerium so weit dekonstruiert, dass sie eine auf die Erkennung kinderpornographischen Materials spezialisierte künstliche Intelligenz in der Cloud weiter trainieren.