Gericht bestätigt Alkoholverbot für Neonazi-Festival

Gericht bestätigt Alkoholverbot für Neonazi-Festival

Weimar (epd). Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat ein Alkoholverbot für ein zweitägiges Neonazi-Festival im südthüringischen Themar bestätigt. Der 3. Senat halte das strikte Alkoholverbot am Samstag und die Beschränkung auf Leichtbier an diesem Freitag angesichts der Gefahrenprognose der Versammlungsbehörde für gerechtfertigt, teilte das Gericht in Weimar am Freitag mit. Die Richter bestätigten damit eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 1. Juli. Dagegen hatte der Veranstalter der sogenannten Tage der nationalen Bewegung Beschwerde eingelegt. Der Beschluss des OVG vom Donnerstagabend ist den Angaben zufolge unanfechtbar.

Nach Zählung von Mobit, der Mobilen Beratung in Thüringen, ist es die 55. öffentliche Rechtsrock-Großveranstaltung seit 2002 im Land, die unter dem Schutz des Versammlungsrechts angemeldet wurde. In Themar solle unter anderen auch die Band Oidoxie auftreten, die offen für rechten Terror werbe und personelle Überschneidungen zur neonazistischen Terrororganisation "Combat 18" habe, erklärte Mobit. Gewerkschaften, Kirchen und Initiativen haben zu Protesten gegen das Neonazi-Festival aufgerufen.