Regierung verschärft Richtlinien zum Export von Kleinwaffen

Regierung verschärft Richtlinien zum Export von Kleinwaffen

Berlin (epd). Die Bundesregierung will den Export von Kleinwaffen weiter einschränken und hat dafür seit 20 Jahren geltende Richtlinien verschärft. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin, dass der Export von Kleinwaffen in sogenannte Drittländer grundsätzlich nicht mehr genehmigt werden soll. Bei Drittstaaten handelt es sich um Länder außerhalb von Nato und Europäischer Union (EU) mit Ausnahme der gleichgestellten Länder wie beispielsweise die Schweiz.

Die Lieferung von Kleinwaffen ist besonders umstritten, da diese insbesondere in bürgerkriegsähnlichen Konflikten eingesetzt werden. In dem Segment belief sich der Gesamtwert der Genehmigungen im vergangenen Jahr laut Rüstungsexportbericht 2018 auf knapp 39 Millionen Euro, der Anteil des Wertes bei Genehmigungen an Drittländer lag hierbei bei rund einem Prozent. Unter anderem wurden Teile für Maschinengewehre an die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert. Menschenrechtsgruppen kritisieren solche Rüstungslieferungen wegen der Beteiligung des Golfstaates am Krieg im Jemen.

Die Bundesregierung betont in ihrem aktuellen Beschluss aber gleichzeitig auch die politische Unterstützung für Rüstungskooperationen auf europäischer Ebene und die Stärkung der "europäischen verteidigungsindustriellen Basis". Dieses Bekenntnis zu den gemeinsamen Projekten fließt den Angaben nach auch in die Abwägungen bei Rüstungsexportentscheidungen ein. Im vergangenen Jahr hatte zum Beispiel der deutsche Exportstopp nach Saudi-Arabien wegen gemeinsamer Rüstungsprojekte für Unmut in Frankreich und Großbritannien gesorgt.

Neben den strikteren Regeln für Kleinwaffen sollen auch bei den Ausfuhrgenehmigungen für Technologie geprüft werden, "ob hierdurch der Aufbau von ausländischer Rüstungsproduktion ermöglicht wird", die nicht im Einklang mit der restriktiven Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung stehe. Außerdem sollen der Endverbleib der Rüstungsgüter konsequenter überprüft werden und bei Zweifeln Ausfuhranträge abgelehnt werden.