Religionskritiker dürfen an Karfreitag tanzen

Tanzveranstaltung am Karfreitag in Bochum
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Die Bezirksregierung Arnsberg genehmigte die "unterhaltsame öffentliche Veranstaltung einschließlich Tanz" am Karfreitag in Bochum.
Religionskritiker dürfen an Karfreitag tanzen
Der Karfreitag ist in Deutschland ein "stiller" Feiertag - Feiern und Tanzen verboten. Auch "nicht feiertagsfreie" Filme wie "Das Leben des Brian" dürfen nicht gezeigt werden. Eigentlich. Mit Ausnahmegenehmigung ist all das aber doch möglich.

In Bochum dürfen Religionskritiker in diesem Jahr an Karfreitag den Monty-Python-Film "Das Leben des Brian" zeigen und zu einem Tanz einladen. Wie die Initiative "Religionsfrei im Revier" am Dienstag mitteilte, genehmigte die Bezirksregierung Arnsberg die "unterhaltsame öffentliche Veranstaltung einschließlich Tanz" am 19. April. An Karfreitag gilt in Deutschland als stiller Feiertag ein Verbot öffentlicher Veranstaltungen, auch Feiern mit Tanz sind nicht erlaubt. In Nordrhein-Westfalen kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

In "Das Leben des Brian" wird die zentrale Gestalt Brian zum selben Zeitpunkt und am selben Ort wie Jesus geboren, später gegen seinen Willen als Messias verehrt und gekreuzigt. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) hat den Film als "nicht feiertagsfrei" eingestuft. Damit darf die Satire an Feiertagen wie Karfreitag nicht ohne weiteres gezeigt werden. Christen erinnern am Karfreitag an den Tod Jesu Christi am Kreuz. Der Tag wird auch "Stiller" oder "Hoher Freitag" genannt. In der katholischen Kirche ist er ein strenger Fasten- und Abstinenztag.

Die Initiative hat den Film der britischen Komikertruppe Monty Python trotzdem an jedem Karfreitag seit 2013 aufgeführt. Wegen eines Bußgeldbescheides der Stadt Bochum war der Veranstalter vor das Bundesverfassungsgericht gezogen und gescheitert, weil er die rechtlichen Möglichkeiten nicht ausgeschöpft hatte. Er hätte zunächst eine Ausnahmegenehmigung für die Veranstaltung beantragen müssen, hatten die Richter 2017 entschieden. Bei einer Ablehnung hätte er vor das Verwaltungsgericht ziehen können.

Die Religionskritiker werteten die Ausnahmeregelung der Bezirksregierung Arnsberg als Erfolg. Ihr Ziel bleibe es aber weiterhin, dass das oberste Gericht das Feiertagsgesetz als verfassungswidrig einstufe. Für die nächsten Jahre erwägt die Initiative daher, die Veranstaltung in andere Regierungsbezirke zu verlegen. Würde eine andere Bezirksregierung die Filmvorführung untersagen, wäre der Weg zum Bundesverfassungsgericht frei, argumentierte "Religionsfrei im Revier".