Experten: Neues Psychiatriegesetz wirkt stigmatisierend

Forensische Abteilungen der LVR-Klinik
Foto: dpa/Oliver Berg
In den forensischen Abteilungen der LVR-Klinik in Bedburg-Hau werden Straftäter untergebracht. Kritik an dem neuen Gesetz wird laut, da es die Unterbringung psychisch kranker Straftäter und den Schutz von psychisch Kranken vermischt.
Experten: Neues Psychiatriegesetz wirkt stigmatisierend
Ministerium will mit Regelungen Einweisungen in Psychiatrie vermindern
Viel Kritik und auch ein wenig Lob erntet die bayerische Staatsregierung für ihren Entwurf eines neuen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz. Fachleute sagen, dadurch würde Vorurteile gegen Betroffene verstärkt.

In Bayern erhebt sich Widerstand gegen ein geplantes Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Verbände und Betroffene kritisieren, der Entwurf helfe psychisch Kranken nicht, sondern fördere die Angst der Betroffenen vor der Psychiatrie und stempele sie zu potenziellen Straftätern. In Nürnberg meldeten sich am Freitag Fachleute aus dem Bereich Sozialpsychiatrie und des Selbsthilfevereins "Pandora" zu Wort und rügten vor allem, das neue Gesetz lege einen einseitigen Schwerpunkt auf eine Gefahrenabwehr.

"Psychisch kranke Menschen sollte man nicht als Gefahr, sondern als Menschen sehen, die Hilfe brauchen", erklärte die Bereichsleiterin für Psychische Erkrankungen der Stadtmission Nürnberg, Elke Ernstberger. Das neue Gesetze vermische die Unterbringung psychisch kranker Straftäter und den Schutz von psychisch Kranken. Nur vier der insgesamt 36 Artikel des vorliegenden Entwurfs widmeten sich den Hilfen. Sie forderte daher die Regierung auf, zwei getrennte Gesetze für Unterbringung und Hilfen vorzulegen.

Regelungen zu Besuchdiensten, Durchsuchungen und Videoüberwachungen

Jede Person, die in einer Krisensituation in einer psychiaterischen Klinik war, soll laut dem Gesetz mit ihrer Diagnose in einer zentralen Unterbringungsdatei aufgenommen werden, stellte die Leiterin des Sozialpsychiatrischen Dienstes der Stadtmission Nürnberg, Anke Frers, fest. Sie befürchte daher, dass sich manche Betroffene aus Angst vor einer Stigmatisierung zu spät Hilfe holen.

Das Gesetz lege einseitig einen Schwerpunkt auf die Unterbringung von eventuell gefährdenden Kranken, treffe Regelungen zu Besuchdiensten, Durchsuchungen und Videoüberwachungen, kritisierte auch Brigitte Richter vom Selbsthilfeverein Pandora. Sie bedauerte, dies fördere, dass ohnehin in der Öffentlichkeit nicht zwischen der forensischen und der regulären Psychiatrie unterschieden werde.

Die Expertinnen lobten einen vorgesehenen flächendeckenden 24 Stunden erreichbaren Krisendienst in allen Bezirken des Freistaats und eine geplante Psychiatrieberichterstattung. Den Krisendienst bei einer Unterbringung verpflichtend hinzuzuziehen, sehe das neue Gesetz aber nicht vor.

Die beiden CSU-Ministerinnen Kerstin Schreyer (Familie und Soziales) und Melanie Huml (Gesundheit und Pflege) hatten am Dienstag das PsychKHG dem Kabinett vorgestellt. Es habe zum Ziel, stationäre psychiatrische Einweisungen "auf das absolute Mindestmaß" zu verringern, hieß es in einer gemeinsamen Mitteilung. Das Gesetz sorge für Rechtssicherheit und Transparenz. Es schütze außerdem die Betroffenen durch unabhängige Stellen. Ministerin Huml sagte, man stärke die Stellung der Selbsthilfe in der psychiatrischen Versorgung.

In den vergangenen Monaten hatten bereits die Freie Wohlfahrtspflege das Gesetz kritisiert. Auch in der Stellungnahme der Verbände hieß es, das Vorurteil, psychisch kranke Menschen seien gefährlich, werde. Am 24. April hört der gesundheitspolitische Ausschuss des Landtags Experten zu dem Thema.

Nach Angaben der Stadtmission Nürnberg sind 33 Prozent aller Deutschen mindestens einmal im Leben von einer psychischen Krankheit betroffen. Nur 2,4 Prozent davon würden eine Psychose erleiden.