Menschenrechtler erstatten Anzeige gegen Bayer-Konzern

Menschenrechtler erstatten Anzeige gegen Bayer-Konzern
Menschenrechtsorganisationen haben den Bayer-Konzern wegen des Vorwurfs angezeigt, Pestizide in Indien nicht ausreichend gekennzeichnet zu haben. Auf den Etiketten des giftigen Exportprodukts Nativo 75 WG fehle die Warnung an Schwangere, dass die Chemikalie dem ungeborenen Kind schaden könne, erklärte die Organisation Fian am Mittwoch in Köln.

Köln (epd). Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) habe deshalb bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen in Bonn Anzeige gegen die Bayer CropScience AG und die Bayer AG erstattet. Bayer wies die Vorwürfe zurück.

Fian erklärte, die Etiketten von Pestiziden müssten Warnungen über Gesundheits- und Umweltrisiken enthalten. Während Bayer das Fungizid Nativo in Europa mit dem Hinweis "kann möglicherweise das ungeborene Leben schädigen" verkaufe, fehle dieser auf den nach Indien exportierten Produkten. In einer Ordnungswidrigkeitsanzeige beim Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer fordert das ECCHR die Behörde auf, zu prüfen, ob der Leverkusener Bayer-Konzern die Exportregeln für Pestizide verletze.

"Klarer Fall von Doppelstandards"

Der Pflanzenschutzdienst könne ein Bußgeld verhängen, aber auch den Export von Nativo verbieten, hieß es. Auch die ECCHR-Partnerorganisationen Kheti Virasat Mission aus Indien sowie Fian Deutschland und das Pestizid Aktions-Netzwerk PAN Germany unterzeichneten die Anzeige.

Ein Sprecher der Landwirtschaftskammer, Bernhard Rüb, sagte dem Evangelischen Pressedienst (epd), er könne den Eingang der Ordnungswidrigkeitsanzeige bisher nicht bestätigen. Er erklärte zudem, die Kammer sei weder für Exporte zuständig noch für Pflanzenschutzmittel, die in Indien verkauft oder angewendet werden.

Carolijn Terwindt vom ECCHR sagte, die Nativo-Etikettierung sei "ein klarer Fall von Doppelstandards beim Pestizid-Export". Bayer nutze die niedrigeren Standards bei Sicherheitsbestimmungen in Indien und setze darauf, dass die deutschen Behörden den Export nur ungenügend kontrollierten.

Geldbußen und Freiheitsstrafen

Ein Sprecher von Bayer CropScience, Utz Klages, wies den Vorwurf doppelter Standards entschieden zurück. Wie in allen anderen Ländern, in denen Bayer tätig sei, vermarkte der Konzern auch in Indien ausschließlich Produkte, die alle regulatorischen Anforderungen des Landes erfüllten, sagte er dem epd. In Indien herrschten strenge Gesetze für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Bayer halte sich als Hersteller strikt an die indischen Regularien für Etiketten und Gebrauchsanweisungen, erklärte der Sprecher. Dies gelte auch für Nativo 75 WG.

In Indien ermittelt laut Fian das Landwirtschaftsministerium wegen der unvollständigen Etikettierung von Nativo gegen das Bayer-Tochterunternehmen Bayer CropScience Ltd India. Nach indischem Gesetz drohten den Bayer-Managern Geldbußen oder Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren.