Bundesrat gibt grünes Licht für Anti-Korruptionsgesetz

Bundesrat gibt grünes Licht für Anti-Korruptionsgesetz
SPD-Länder machen Druck gegen Beleidigungsparagrafen
Der Bundesrat hat am Freitag den stärkeren Kampf gegen Korruption im Gesundheitswesen beschlossen. Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten stehen künftig unter Strafe. Außerdem ging es um den Beleidigungsparagrafen und das Sexualstrafrecht.

Berlin (epd) Die SPD-Länder machten zudem Druck gegen den Beleidigungsparagrafen, konnten aber ein Votum der Länderkammer für seine sofortige Abschaffung nicht durchsetzen. Die Länder berieten außerdem über Gesetzesvorhaben zur Verschärfung des Sexualstrafrechts und die Regelung der legalen Prostitution.

Ärzten, die Geld oder Vorteile annehmen, drohen künftig Geld- oder Freiheitsstrafen von drei bis zu fünf Jahren in schweren Fällen. Das Gesetz gilt auch für andere Heilberufe, nicht aber für Apotheker. Der Bundesrat sprach sich mehrheitlich dafür aus, das Gesetz zu überprüfen, falls sich herausstelle, dass Apotheken die Strafbarkeitslücke ausnutzen. Strafen in gleicher Höhe drohen Pharmavertretern, die Ärzten eine Gegenleistung dafür versprechen, dass sie bevorzugt ihre Arzneimittel verschreiben.

SPD will Paragraf 103 sofort kippen

Die SPD-geführten Länder und das rot-rot regierte Thüringen drangen auf eine sofortige Abschaffung des Paragrafen 103, der ausschließlich die Beleidigung ausländischer Staatsorgane bestraft. Sie scheiterten aber mit dem Antrag, darüber sofort abstimmen zu lassen. In den Fokus gerückt war der Paragraf 103, nachdem der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan Ermittlungen gegen den ZDF-Satiriker Jan Böhmermann wegen eines Schmähgedichts verlangt hatte und die Bundesregierung die nötige Ermächtigung erteilte. Gleichzeitig kündigte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) auch die Abschaffung des Paragrafen an, aber erst mit Wirkung zum Jahr 2018. Die Opposition verlangt die sofortige Abschaffung.

Die von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) vorgelegte Verschärfung des Sexualstrafrechts geht den Ländern nicht weit genug. In einer Stellungnahme verlangten sie, den Grundsatz des "Nein heißt Nein" umzusetzen. Danach wären sexuelle Handlungen auch strafbar, wenn die Frau "Nein" gesagt, sich aber nicht gewehrt hat. Maas' Gesetzentwurf sieht hingegen nur vor, Übergriffe als Vergewaltigung zu bestrafen, wenn das Opfer sich nicht wehren konnte, weil es dazu physisch oder psychisch nicht fähig ist oder überrascht wurde.

Einwände haben die Länder auch gegen das Prostitutionsgesetz, das unter anderem Anmeldepflichten für Prostituierte, regelmäßige Gesundheitsberatungen sowie eine Erlaubnispflicht für Bordelle, mehr Kontrollen und eine Kondompflicht für Freier vorsieht. In ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf von Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) machten die Länder deutlich, dass sie Fehlentwicklungen fürchten. Es könne passieren, dass nicht die Prostituierten besser geschützt werden, sondern lediglich die sichtbare Prostitution verdrängt werde. Der Gesetzentwurf wird als nächstes im Bundestag beraten.