Erdogan scheitert mit Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner

Erdogan scheitert mit Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner
Das Landgericht Köln hat den Antrag des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan auf Erlass einer Verfügung gegen den Springer-Vorstandsvorsitzenden Mathias Döpfner zurückgewiesen.

Köln (epd) Döpfner hatte sich in einem Artikel in der "Welt" auf die Seite des Satirikers Jan Böhmermann gestellt und erklärt, er schließe sich allen Formulierungen und Schmähungen Böhmermanns gegen den türkischen Präsidenten inhaltlich an. Erdogan hatte daraufhin verlangt, dass Döpfner diese Äußerungen unterlässt.

Die Pressekammer des Landgerichts begründete die Ablehnung am Dienstag mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Äußerung Döpfners sei als Beitrag zur öffentlichen Meinungsbildung in einer kontroversen Debatte zulässig, erklärte das Gericht. Der Vorstandsvorsitzende von Axel Springer habe diese Äußerung erkennbar Böhmermann zugeschrieben und setze sich beispielhaft mit ihr auseinander. Er belege den türkischen Staatspräsidenten nicht selbst mit Schmähungen. Erdogan kann nun beim Oberlandesgericht Köln Beschwerde einlegen.

Böhmermann hatte in seiner bei ZDFneo ausgestrahlten Sendung "Neo Magazin Royale" am 31. März ein Gedicht mit Beschimpfungen Erdogans verlesen. Den Auftritt hatte der Moderator damit begründet, er wolle den Unterschied zwischen erlaubter Satire und auch in Deutschland verbotener Schmähkritik erklären. Erdogan verlangte daraufhin eine Verfolgung nach Paragraf 103 zusätzlich zu einem von ihm persönlich gestellten Strafantrag wegen Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuches. Die Bundesregierung erteilte die notwendige Ermächtigung für Ermittlungen nach dem Paragrafen 103.