Entscheidung über Form des Strafvollzugs weiter offen

Entscheidung über Form des Strafvollzugs weiter offen
Ob der zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilte frühere Manager Thomas Middelhoff sein Arbeitsverhältnis als Hilfskraft bei den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel fortsetzen kann, ist weiter unklar.

Bielefeld (epd) Nach Angaben von Bethel-Sprecher Jens Garlichs ist der frühere Konzernchef am Freitag allerdings regulär zu seinem Dienst in einer Werkstatt für behinderte Menschen erschienen.

Die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, Kerstin Höltkemeyer-Schwick, sagte dem epd am Freitag, wenn Middelhoff sich zum Haftantritt vorstelle, durchlaufe er das mehrtägige Zugangsverfahren. Für diese Zeit müsse er durchgehend im Gefängnis bleiben. Erst danach werde entschieden, ob Middelhoff als Freigänger im offenen Strafvollzug sein bisheriges Arbeitsverhältnis fortsetzen könne.

Als Hilfskraft eingesetzt

Zu dem Zugangsverfahren gehören nach Angaben der JVA-Leiterin eine medizinische Untersuchung, Gespräche mit dem Inhaftierten und die Prüfung der Unterlagen. Eine Zugangskonferenz entscheide, in welchem der beiden Hafthäuser in Bielefeld oder den 16 Außenstellen der JVA Senne Middelhoff untergebracht werde. Wenn er einem Bereich zugewiesen sei, werde dort über einen eventuellen Status als Freigänger entschieden. In diesem Fall würde der Ex-Manager die JVA tagsüber zur Arbeit in Bethel verlassen und müsste nur die Nächte und Wochenenden im Gefängnis verbringen.

Middelhoff hatte am Montag seinen Dienst in Bethel angetreten. Der frühere Bertelsmanns- und Arcandor-Manager ist nach Bethel-Angaben als Hilfskraft für die in der Behindertenwerkstatt tätigen Fachkräfte und als Assistent für die dort beschäftigten Menschen mit Behinderungen eingesetzt. Zu seinen Aufgaben gehören Hilfsarbeiten, Materialtransport, Hauswirtschaft und Botendienste. Mit einem Gehalt von knapp 1.800 Euro brutto sei Middelhoff im niedrigsten Tarif für ungelernte Arbeitskräfte eingruppiert und erfahre keine Sonderbehandlung, sagte Bethel-Pressesprecher Garlichs dem epd.

Voraussichtlich 18 Monate

Thomas Middelhoff war 2014 wegen Untreue und Steuerhinterziehung zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Den Angaben zufolge hatte er selbst wegen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung in Bethel angefragt. Voraussichtlich für eineinhalb Jahre soll er in der diakonischen Einrichtung arbeiten.