"Pegida"-Gründer Bachmann zu Geldstrafe verurteilt

"Pegida"-Gründer Bachmann zu Geldstrafe verurteilt
Das Amtsgericht Dresden hat gegen "Pegida"-Gründer Bachmann eine Geldstrafe wegen Volksverhetzung verhängt. Die Staatsanwaltschaft forderte zuvor sieben Monate Freiheitsentzug. Sie will das Urteil nun prüfen.

Dresden (epd) "Pegida"-Gründer Lutz Bachmann ist am Dienstag in Dresden wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 9.600 Euro verurteilt worden. Das Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass der 43-Jährige 2014 in dem sozialen Netzwerk Facebook Flüchtlinge als "Gelumpe", "Dreckspack" und "Viehzeug" beschimpft hat. Das Strafmaß setzte der Richter Hans-Joachim Hlavka auf 120 Tagessätze von je 80 Euro fest.

Urteil nicht rechtskräftig

Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor sieben Monate Freiheitsentzug gefordert, die Verteidigung auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Worte Bachmanns könnten nur volksverhetzenden Charakter haben, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. Sie zerstörten die Würde von Menschen. Auch die Meinungsfreiheit habe ihre Grenzen, zumal wenn ein Gesetz verletzt wurde, fügte er hinzu. Auch sei für ihn klar, das Bachmann der Urheber dieser Facebook-Einträge ist. Dieser hatte die Vorwürfe bestritten.

Der "Pegida"-Gründer habe mit einer Zeugin, auf deren Facebook-Seite der Chat zu lesen war, persönlich und über das Internet Kontakt gehabt, als er selbst öffentlich noch nicht so bekannt war, sagte der Richter. Die Zeugin hatte sich mit den Posts an die "Dresdner Morgenpost" gewandt, die diese Texte veröffentlichte.

Zudem habe Bachmann nach den Einträgen öffentlich seinen Rücktritt erklärt und sich dafür entschuldigt, sagte Hlavka. Das werte er als "klares Schuldeingeständnis". Damals habe er demnach "den Fehler eingesehen". Eine Manipulation der Posts schließe das Gericht aus. Der Richter betonte zudem, bei einer möglichen weiteren Anklage wegen Volksverhetzung sei eine Strafe auf Bewährung eher unwahrscheinlich.

Bachmann sagte nichts

Bachmann selbst äußerte sich während der gesamten Verhandlung nicht, ließ die Vorwürfe durch seine Verteidigerin aber bestreiten. Für die Verteidigung hat die Verhandlung "nicht ansatzweise nachgewiesen", dass Bachmann die Postings selbst verfasst hat. Sie plädierte auf Freispruch. Der Mitbegründer des islamfeindlichen "Pegida"-Bündnisses ist bereits wegen anderer Delikte wie Diebstahl und Drogenhandel vorbestraft. Eine letzte Bewährungsstrafe war im Oktober 2015 ausgelaufen.

Die Staatsanwaltschaft will nun prüfen, ob sie gegen das Urteil Widerspruch einlegt, wie der Dresdner Staatsanwalt Tobias Uhlemann ankündigte. Bachmann habe Flüchtlinge beschimpft und sie mit Tieren gleichgestellt. Das verletze die Menschenwürde. Zudem habe er zum Hass gegen Flüchtlinge aufgestachelt. Auch die Verteidigung will in Revision gehen.

Der Prozess hatte am 19. April unter großem öffentlichen Interesse begonnen. Die "Pegida"-Bewegung ("Patriotische Europäer gegen die Islamisierung des Abendlandes") zieht seit Oktober 2014 nahezu jeden Montag Tausende Asyl- und Islamkritiker in die Dresdner Innenstadt, zwischenzeitlich bis zu 25.000 Menschen.