Greenpeace stellt TTIP-Dokumente ins Internet

Greenpeace stellt TTIP-Dokumente ins Internet
Die Umweltschutzorganisation Greenpeace hat nach eigenen Angaben Verhandlungstexte zum transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP veröffentlicht.

Berlin (epd) Das 248 Seiten starke Dokument spiegele den Verhandlungsstand von April dieses Jahres vor der jüngsten 13. Verhandlungsrunde wider, sagte Greenpeace Handelsexperte Jürgen Knirsch auf der Internet-Konferenz "re:publica" am Montag in Berlin. Die Dokumente seien im Internet einsehbar und auch in einem eigens eingerichteten Leseraum am Brandenburger Tor zugänglich.

Stefan Krug, Leiter der politischen Abteilung in Berlin, sagte, bei den Dokumenten handele es sich um Abschriften aus sicherer Quelle. Greenpeace habe die Papiere Journalisten des Rechercheverbunds von NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" zugespielt und sie prüfen lassen. Die Journalisten hätten sich bei Personen rückversichert, die wissen müssten, dass die Dokumente echt seien, sagte Krug. Zum Schutz der Quelle habe man die Texte allerdings bereinigt, das heißt, eingebaute Kennzeichen im Text wie besondere Formulierungen oder kleinere Fehler seien entfernt worden, erklärte Krug.

Europäische Schutzstandards unterlaufen

Die Umweltschutzorganisation erhofft sich durch die Veröffentlichung nach eigenen Angaben, die Debatte über das Freihandelsabkommen neu zu befeuern, und fordert prinzipiell eine Neuverhandlung des Vertrags. TTIP sei in dieser Form nicht zu retten, sagte Knirsch. Überraschend sei auch das Ausmaß an Uneinigkeit zwischen beiden Verhandlungsseiten.

Handelsexperte Knirsch betonte, die Dokumente zeigten, dass europäische Schutzstandards unterlaufen würden. Umwelt- und Klimaschutz, arbeitsrechtliche Vereinbarungen oder kulturelle Vielfalt dürften jedoch nicht als Handelshemmnisse ausgelegt werden können, betonte der Experte. Auch das europäische Vorsorgeprinzip dürfe nicht dem amerikanischen Risikoprinzip weichen, demzufolge erst einmal alles auf den Markt gebracht werden könne - es sei denn, die Schädlichkeit eines Produkt sei wissenschaftlich eindeutig bewiesen.