Caritas: Integrationsgesetz ist gutes Fundament

Caritas: Integrationsgesetz ist gutes Fundament
Deutsche Sozialverbände bewerten das von der Bundesregierung geplante Integrationsgesetz unterschiedlich. Während der Caritasverband von einem "positiven Zeichen" sprach, bezeichnete der Paritätische Wohlfahrtsverband die vorliegenden Eckpunkte als "Sanktionskatalog".

Berlin (epd) Über das Integrationsgesetz berieten am Freitag die Ministerpräsidenten der Länder, am Wochenende soll es auf einer Klausurtagung der großen Koalition beschlossen werden.

Caritas-Präsident Peter Neuer sagte, Integration sei "kein Selbstläufer". Sie erfordere sowohl von den Eingewanderten als auch von der gesamten Gesellschaft viel Energie. Als positive Aspekte des Gesetzes nannte Neher vor allem die vorgesehenen Verbesserungen beim Spracherwerb und beim Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, Schutzberechtigte und Geduldete.

Gesetz reicht nicht aus

Doch Integration bedeute mehr als Spracherwerb und Integration in den Arbeitsmarkt. Es gehe um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Ein Integrationsgesetz müsse die soziale, wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe aller Migranten zum Ziel haben, betonte der Caritas-Präsident.

"Das geplante Gesetz allein reicht dafür nicht aus", machte Neher deutlich. Dazu gehöre zum Beispiel auch die interkulturelle Öffnung von Verwaltungen und sozialen Diensten oder die gleichberechtigte Förderung ausländischer Familien. Weil in Deutschland Bildung immer noch stärker als in vielen anderen Ländern von Herkunft oder Status abhänge, seien zudem Maßnahmen für mehr Bildungsgerechtigkeit erforderlich.

Instrumente der Kontrolle

Der Paritätische Wohlfahrtsverband rügte, das Gesetz berge die Gefahr, Misstrauen und Vorurteile gegenüber Geflüchteten zu bedienen. "Dieser Sanktionskatalog vermittelt den Eindruck, als fehle es an Integrationsbereitschaft bei den Geflüchteten. Das Kernproblem ist jedoch, dass es an ausreichend Integrationsangeboten fehlt", sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.

Es sei bezeichnend, dass in dem Eckpunktepapier zwar von Sanktionen bei nicht erfüllten Integrationsleistungen die Rede sei, aber nicht aufgeführt werde, wie die Gestaltung und Finanzierung der Integrationsangebote vonstattengehen sollen.

Insbesondere die im Gesetz vorgesehene Wohnsitzzuweisung sei ein Instrument der Kontrolle, mit dem Geflüchtete zu Menschen zweiter Klasse gemacht werden, kritisierte Kenan Küҫük, Sprecher des Forums der Migrantinnen und Migranten im Paritätischen. Gesellschaftliche Einbindung sei unmöglich, "wenn man sich zwangsweise an einem Ort befindet, an dem man nicht sein will, zum Beispiel, weil familiärer und sozialer Anschluss vor Ort fehlen oder kaum berufliche Perspektiven bestehen."