Korruption von Ärzten künftig strafbar

Korruption von Ärzten künftig strafbar
Bestechung und Bestechlichkeit von Ärzten stehen künftig unter Strafe. Der Bundestag hat mit großer Mehrheit ein entsprechendes Gesetz beschlossen.

Berlin (epd) Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sagte, Korruption im Gesundheitswesen werde damit ein Riegel vorgeschoben. Patienten hätten "ein Recht darauf, von ihrem Behandler die für sie beste Versorgung zu erhalten - und nicht diejenige, die dem Behandler am meisten einbringt".

Freiheitsstrafe droht

Wer als Mediziner Sonderzahlungen bekomme, weil er immer nur ein bestimmtes Medikament verschreibe, mache sich in Zukunft strafbar, erklärte der Justizminister. Das gleiche gelte für denjenigen, der Kopfprämien kassiere, weil er Patienten immer in das gleiche Krankenhaus schicke. Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Besonders schwere Fälle können den neuen Regelungen zufolge mit bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes, begrüßte das Anti-Korruptionsgesetz. "Die Staatsanwaltschaften haben Korruption im Gesundheitswesen zukünftig also stets 'von Amts wegen' zu verfolgen", sagte er. Auch Whistleblower könnten damit eine anonyme Strafanzeige stellen und ihr oftmals maßgebliches Insiderwissen ohne Umwege weitergeben.

Die Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, Ulrike Elsner, verwies auf Schätzungen des European Healthcare Fraud and Corruption Network, wonach Deutschland wegen Bestechung, Abrechnungsbetrug und Falschmeldungen im Gesundheitswesen Schäden von bis zu 18 Milliarden Euro entstünden. Daher sei das neue Gesetz prinzipiell zu begrüßen. Elsner kritisierte jedoch, dass Apotheker von den neuen Regelungen gegen Korruption auch künftig teilweise ausgenommen seien.