Bundesregierung: 40 Prozent der Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen erfolgreich

Bundesregierung: 40 Prozent der Klagen gegen Hartz-IV-Sanktionen erfolgreich
Mehr als jeder dritte Hartz-IV-Empfänger, der gegen Sanktionen des Jobcenters Widerspruch einlegt oder klagt, hat damit Erfolg.

Düsseldorf, Berlin (epd) Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Links-Fraktion hervor, wie die Partei am Freitag in Berlin berichtete. Bei den Widersprüchen liege die Erfolgsquote demnach bei 36 Prozent, bei Klagen mit fast 40 Prozent noch höher.

Sanktionen abschaffen

lm Jahr 2015 gab es laut Regierung bundesweit 51.100 erledigte Widersprüche gegen Sanktionen, davon wurden 18.600 stattgegeben beziehungsweise teilweise stattgegeben. Erledigte Klagen gegen Sanktionen gab es im Vorjahr insgesamt 5.900, davon wurden 570 mit einem Urteil oder Beschluss stattgegeben beziehungsweise teilweise stattgegeben. Weitere 1.800 Fälle erledigten sich durch das Nachgeben des zuständigen Jobcenters, hieß es.

Linken-Chefin Katja Kipping sagte der "Rheinischen Post" (Freitagsausgabe), "dass die Sanktionspraxis in hohem Maße rechtswidrig ist". Sie sehe diese Zahlen als Bestätigung für die Forderung ihrer Partei, Sanktionen für Hartz-IV-Empfänger abzuschaffen.

Kipping beklagte zudem auf Anfrage, dass die Bundesregierung in ihrer Antwort keinerlei Angaben darüber machen konnte, "wie mit anderen Möglichkeiten der Leistungskürzungen bei der Grundsicherung in der Praxis verfahren wird". Leistungskürzungen berühren aber das Grundrecht auf ein Existenz- und Teilhabeminimum: "Unser Standpunkt ist: Grundrechte kürzt man nicht."