Frau erhält Schmerzensgeld wegen Haarverlust nach Chemotherapie

Frau erhält Schmerzensgeld wegen Haarverlust nach Chemotherapie
Nach einer Chemotherapie hat eine Frau dauerhaft ihre Haare verloren. Nun bekommt sie Schmerzensgeld, weil sie nicht ausreichend über dieses Risiko aufgeklärt worden sei, entschied das Oberlandesgericht Köln.

Köln (epd) Eine Frau, die nach einer Chemotherapie dauerhaft ihre Haare verloren hat, erhält vom Krankenhaus 20.000 Euro Schmerzensgeld. Das Oberlandesgericht Köln erklärte in dem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, die Frau sei nicht ausreichend über die Risiken der Brustkrebsbehandlung aufgeklärt worden (AZ: 5 U 76/14). Gegen das Urteil ist keine Revision, sondern lediglich eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof möglich.

Ein zum Behandlungszeitpunkt 2007/2008 noch recht neues und besonders wirksames Krebsmedikament führte bei der Frau nach Gerichtsangaben zu einem dauerhaften Verlust fast ihrer kompletten Körperbehaarung, Wimpern und Augenbrauen. Ihr Kopfhaar wächst nur teilweise nach. Über dieses Risiko hätten die Ärzte die Patientin vorher nicht informiert, hieß es. Die Frau leide seitdem unter erheblichen und nachhaltigen psychischen Belastungen.

In einem Entscheidungskonflikt

Während das Landgericht Köln als Vorinstanz entschied, dass zum Behandlungszeitpunkt noch keine ausreichenden Anhaltspunkte für das Risiko eines dauerhaften Haarausfalls bestanden, kam das Oberlandesgericht zu einer anderen Bewertung. In den vom Hersteller veröffentlichten Fachinformationen für Ärzte werde darauf verwiesen, dass bei einer Studie mit einer Nachbeobachtungszeit von 55 Monaten 3,2 Prozent der Patientinnen dauerhaft ihre Haare verloren. Patienten müssten auch dann über die Risiken einer Behandlung aufgeklärt werden, wenn diese nur selten eintreten, urteilten die Richter.

Das Gericht folgte auch nicht der Argumentation des Krankenhauses, dass die Frau die Behandlung auch dann gewählt hätte, wenn sie von allen Risiken gewusst hätte. Der Senat habe in einer langen Befragung der Klägerin den Eindruck gewonnen, dass sie sich im Falle einer vollständigen Aufklärung in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte. Dabei sei nicht sicher, wie ihre Entscheidung ausgefallen wäre.