Bundesregierung beschließt Reform des Urhebervertragsrechts

Bundesregierung beschließt Reform des Urhebervertragsrechts

Das Kabinett hat eine Reform des Urhebervertragsrechts beschlossen. Kreative und Künstler sind enttäuscht: Sie hatten sich von der Reform mehr Rechte gegenüber ihren Verwertern erwartet.

Berlin (epd) Die Bundesregierung hat das neue Urhebervertragsrecht auf den Weg gebracht. Das Kabinett billigte am Mittwoch in Berlin den Entwurf von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). "Urheber und ausübende Künstler sollen für ihre Leistungen künftig fairer bezahlt werden", sagte Maas. Ihr Anspruch auf eine angemessene Vergütung stehe bislang zwar im Gesetz, sei aber viel zu selten Wirklichkeit. Urheberverbände monierten, die Reform bleibe hinter den Erwartungen zurück, die Maas geweckt habe. Auch Verwerterverbände kommentierten den Entwurf kritisch.

Total-Buy-Outs untersagen

Das Urhebervertragsrecht war zuletzt 2002 reformiert worden. Es regelt die Verträge zwischen Künstlern und Kreativen wie Schriftstellern, Komponisten, Journalisten oder Regisseuren mit den Verwertern ihrer Werke, also etwa Verlagen oder Produktionsfirmen. Durch die Reform sollen Urheber, die einem Verwerter ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt haben, ihr Werk nach Ablauf von zehn Jahren auch anderen Verwertern anbieten dürfen. Zudem sollen Kreative das Recht erhalten, von den Verwertern über erfolgte Nutzungen Auskunft zu bekommen. Einmal pro Jahr sollen sie Klarheit darüber erhalten, wie ihre Werke genutzt und wie viel mit ihren Leistungen verdient wurde.

Darüber hinaus sieht der Entwurf ein Verbandsklagerecht für Urheberverbände vor, um die tatsächliche Durchsetzung von vereinbarten Vergütungsregeln zu erleichtern. Sollten diese Regeln bei einzelnen Künstlern und Kreativen unterlaufen werden, könnten Berufsverbände dagegen klagen.

Urheberverbände kritisierten, das jetzt beschlossene Regierungspapier bleibe weit hinter dem ursprünglichen Referentenentwurf des Justizministeriums zurück. Dieser hatte unter anderem vorgesehen, sogenannte Total-Buy-Outs faktisch zu untersagen. Dabei werden Urheber für die mehrfache Nutzung ihrer Werke in unterschiedlichen Ausspielkanälen nur einmal pauschal bezahlt. Zunächst war geplant, Urheber für jede einzelne Nutzung ihres Werkes zu honorieren. Nach Protesten von Verwerterseite verwarf das Justizministerium diese Pläne. In der jetzt verabschiedeten Version heißt es lediglich, Kreative sollten an jeder Nutzung fair beteiligt werden.

Wegen der vorgenommenen Entschärfungen appellierte der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) an Bundesrat und Bundestag, die Reform abzulehnen. "Das ist eine bis zur Unkenntlichkeit verwässerte Reform, die die Situation der Urheber nicht verbessert, sondern den Status quo in Stein meißelt", kritisierte Frank Überall, Bundesvorsitzender der Journalistengewerkschaft. Es sei bedauerlich, dass der Bundesjustizminister dem Druck der Verwerter nachgegeben habe. Die Gewerkschaft ver.di forderte das Parlament auf, die Reform deutlich nachzubessern.

Kritik am Verbandsklagerecht

Die "Initiative Urheberrecht" kritisierte, dass der Auskunftsanspruch der Urheber nicht bei "untergeordneten Beiträgen zum Werk" gelten soll. Das Informationsrecht werde damit für einen Großteil der Urheber wie Journalisten, Drehbuchautoren und Regisseure gar nicht greifen, befürchtet die Initiative, die nach eigenen Angaben über 140.000 Urheber und Künstler vertritt.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) begrüßten dagegen den Verzicht auf ein Verbot von Pauschalvergütungen. Dass die Bundesregierung am Verbandsklagerecht festhält, kritisierten die Verleger jedoch. Dies öffne unbegründeten Klagen Tür und Tor und destabilisiere die verfassungsrechtlich geschützte Koalitionsfreiheit. Das geplante Auskunftsrecht schaffe zudem eine teure und überflüssige Bürokratie.