Frankfurt a.M. (epd)"Auch das Aufbringen und Zurückschleppen von Flüchtlingsbooten durch die Nato in die Türkei wäre rechtswidrig", erklärte Pro-Asyl-Geschäftsführer Günter Burkhardt am Freitag in Frankfurt am Main. Die Türkei sei kein sicherer Drittstaat für Flüchtlinge. Das zeige ein Rechtsgutachten des Asylrechtsexperten Reinhard Marx im Auftrag der Menschenrechtsorganisation.
Folgen für Schutzsuchende
Gilt ein Staat, in dem sich Flüchtlinge zuvor aufgehalten haben, als "sicherer Drittstaat", können sie laut Pro Asyl im Asylverfahren abgelehnt und auf diesen Staat zurückverwiesen werden. Die Menschenrechtsorganisation erklärte, Zurückweisungen in die Türkei hätten für Schutzsuchende Folgen: Ihnen drohten völkerrechtswidrige Abschiebungen durch türkische Behörden in ihr Herkunftsland.
In seinem Gutachten weist Marx den Angaben zufolge darauf hin, dass das Europarecht den Grundsatz des "Non-Refoulement" - also den Schutz vor unzulässigen Rückschiebungen - als Bedingung für einen sicheren Drittstaat voraussetzt. Das Zurückweisungsverbot sei im türkischen Asylgesetz nicht umgesetzt und schütze Flüchtlinge nicht vor menschenrechtswidrigen Zurückschiebungen an der Grenze. Marx verweist auf Berichte von Human Rights Watch, Amnesty International und Statewatch, die Zurückweisungen von Syrern und Irakern durch türkische Behörden dokumentierten.