Steffens: Geplante Reform der Pflegeausbildung in Teilen
verfassungswidrig

Steffens: Geplante Reform der Pflegeausbildung in Teilen verfassungswidrig
Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hält das Gesetz zur Vereinheitlichung der Pflegeberufe in wesentlichen Teilen für verfassungswidrig und fordert eine Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens.

Düsseldorf, Berlin (epd)Steffens veröffentlichte am Donnerstag in Düsseldorf ein Rechtsgutachten, wonach die geplante Finanzierung einer einheitlichen Ausbildung in der im Gesetzentwurf vorgesehen Form mit dem Grundgesetz nicht vereinbar wäre.

Begünstigung von Krankenhäusern

Im Einzelnen bemängelt das Gutachten, der Bund habe nicht die Gesetzgebungskompetenz, eine Finanzierung über Länderfonds vorzuschreiben. Verfassungskonform wäre nur ein einheitlicher Bundesfonds. Die geplante Ausbildungsumlage berücksichtige nicht die unterschiedlichen finanziellen Ausgangsbedingungen von Heimen, Kliniken und ambulanten Diensten und verstoße damit gegen den Gleichheitsgrundsatz. Weitere Einwände betreffen die Ausbildung bei ambulanten Pflegediensten und Begünstigungen von Krankenhäusern gegenüber Pflegeheimen.

Steffens erklärte, zwar sei eine Reform der Pflegeausbildung grundsätzlich sinnvoll, doch werde der Bund "sehenden Auges scheitern", wenn er den Entwurf in seiner jetzigen Form weiterverfolge. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) wollen die Pflegeausbildung reformieren, so dass es künftig nur noch einen Pflegeberuf gibt. Um dieses Projekt, für das sich auch der Pflege- und Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Karl-Josef Laumann (CDU), starkmacht, wird seit Jahren gerungen. Insbesondere die Altenpflege- und die Kinderkrankenpflege-Verbände lehnen die Vereinheitlichung ab.