Bewährungsstrafe für Neonazi wegen KZ-Tattoo

epd-bild/Heike Lyding
Justitia.
Bewährungsstrafe für Neonazi wegen KZ-Tattoo
Verurteilung wegen Volksverhetzung und Billigung von NS-Verbrechen
Ein NPD-Funktionär aus Brandenburg ist wegen eines KZ-Tattoos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe gefordert.

Oranienburg (epd)Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte den 27-jährigen Marcel Zech, der für die rechtsextreme Partei unter anderem im Kreistag Barnim sitzt, am Dienstag wegen Volksverhetzung und Billigung von NS-Verbrechen zu sechs Monaten Haft, weil er seine Tätowierungen vor einigen Wochen öffentlich in einem Schwimmbad gezeigt hat. Die Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (AZ: 18 Ds 356 Js 34867/15)

Die Tätowierungen zeigen die Silhouette des KZ Auschwitz-Birkenau und den Spruch "Jedem das Seine" vom Eingang des KZ Buchenwald. Zech trägt sie auf dem Rücken kurz oberhalb des Hosenbunds. Der gebürtige Sachse aus Löbau in der Oberlausitz ist bereits wegen verschiedener Straftaten, darunter Körperverletzung, Amtsanmaßung und Fahren ohne Führerschein vorbestraft und wurde dafür zu Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe verurteilt.

Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafe

Das Gericht folgte in der Urteilsbegründung den Argumenten der Staatsanwaltschaft. Die Kombination der Tätowierungen sei eine Billigung der Verbrechen des Nationalsozialismus, sagte Richterin Barbara Speidel-Mierke. Es bestünden auch keinerlei Zweifel am Vorsatz der Straftat und daran, dass sich der Angeklagte durch das Zeigen des Tattoos am 21. November der Störung des öffentlichen Friedens schuldig gemacht habe.

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung gefordert. Die Tätowierungen seien eine "wohldurchdachte Zusammenstellung verschiedener Symbole mit einer aussagekräftigen Parole" und "Sinnbild der Massenvernichtung der Juden", betonte Staatsanwalt Torsten Lowitsch. Der NPD-Funktionär habe damit "seine tiefsten Überzeugungen" deutlich zum Ausdruck gebracht. Eine Bewährungsstrafe komme deshalb nicht in Betracht.

Das Gericht hielt dem Angeklagten jedoch zugute, dass er den Sachverhalt eingeräumt hat und bisher noch nicht wegen rechtsextremer Straftaten vorbestraft war. Zech ließ sich von dem rechtsextremen Szeneanwalt Wolfram Nahrath vertreten, der unter anderem die 1994 verbotene Wiking-Jugend leitete und auch Anwalt des im Münchner NSU-Prozess angeklagten Neonazis Ralf Wohlleben ist.

Zeuge: Niemand nahm Anstoß

Nach Aussagen eines Zeugen, der die Tätowierungen im Schwimmbad fotografiert und in sozialen Netzwerken dokumentiert hat, nahm in dem gut besuchten Oranienburger Spaßbad sonst niemand Anstoß daran. Ein Bademeister, den er zunächst darauf aufmerksam gemacht habe, habe nicht eingegriffen, sagte er vor Gericht. Zwei andere Bademeister hätten später gesagt, sie würden sich um die Sache kümmern. Staatsanwalt Lowitsch kritisierte ausdrücklich, dass in dem Schwimmbad offenbar kaum jemand Probleme mit dem KZ-Tattoo gehabt habe.

Zech wurde in einem beschleunigten Verfahren verurteilt, in dem nur Haftstrafen bis zu einem Jahr verhängt werden können. Dieses Verfahren war unter anderem möglich, weil es bereits kurz nach der Tat stattfinden konnte. Das Strafgesetzbuch sieht für Volksverhetzung eine Haftstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren vor.