Bewährungsstrafe für Neonazi wegen KZ-Tattoo

epd-bild/Heike Lyding
Justitia.
Bewährungsstrafe für Neonazi wegen KZ-Tattoo
Ein NPD-Funktionär aus Brandenburg ist wegen eines KZ-Tattoos zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe gefordert.

Oranienburg (epd)Das Amtsgericht Oranienburg verurteilte den 27-jährigen Marcel Zech, der für die rechtsextreme Partei unter anderem im Kreistag Barnim sitzt, am Dienstag wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Haft. Die Haftstrafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. (AZ: 18 Ds 356 Js 34867/15)

Der NPD-Politiker hatte seine Tätowierungen vor einigen Wochen öffentlich in einem Schwimmbad gezeigt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von zehn Monaten ohne Bewährung gefordert, weil sie in ihm einen Überzeugungstäter sieht, der die Grundwerte der Verfassung mit Füßen getreten hat.

Tätowierungen auf dem Rücken

Zech trägt die Tätowierungen auf dem Rücken kurz oberhalb des Hosenbunds. Sie zeigen die Silhouette des KZ Auschwitz-Birkenau und den Spruch "Jedem das Seine" vom Eingang des KZ Buchenwald. Der gebürtige Sachse aus Löbau ist bereits wegen verschiedener Straftaten, darunter Körperverletzung, Amtsanmaßung und Fahren ohne Führerschein vorbestraft.

Zech ließ sich von dem rechtsextremen Szeneanwalt Wolfram Nahrath vertreten, der unter anderem die 1994 verbotene Wiking-Jugend leitete und auch Anwalt des im Münchner NSU-Prozess angeklagten Neonazis Ralf Wohlleben ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.