Bundestag beschließt Verbot von Sterbehilfe-Organisationen

epd-bild / Werner Krüper
Der Bundestag hat ein Verbot von Sterbehilfe-Organisationen beschlossen.
Bundestag beschließt Verbot von Sterbehilfe-Organisationen
Überraschend schnelle Entscheidung nach ernsthafter Debatte
Sterbehilfe-Organisationen sind in Deutschland künftig verboten. Nach mehr als einjähriger Debatte beschloss der Bundestag ein entsprechendes Gesetz, das eine auf Wiederholung angelegte Hilfe bei der Selbsttötung unter Strafe stellt.

Berlin (epd)Das Parlament hatte zuvor noch einmal eingehend über vier verschiedene Vorschläge beraten, die von einem kompletten Verbot der Suizidbeihilfe über ein Untersagen nur der organisierten Hilfe bei der Selbsttötung bis zu einer ausdrücklichen Erlaubnis dieser Form der Sterbehilfe für Ärzte und Organisationen reichten.

Kein Fraktionszwang

Die Entscheidung fiel ohne Fraktionszwang. Dabei hatten sich überraschend bereits in der ersten Abstimmungsrunde mehr Abgeordnete für den Antrag der Abgeordneten von Kerstin Griese (SPD) und Michael Brand (CDU) als für alle anderen drei Entwürfe zusammen ausgesprochen. Für den Griese/Brand-Entwurf stimmten 309 Abgeordnete. 128 Stimmen erhielt der Antrag der Gruppe von Karl Lauterbach (SPD) und Peter Hintze (CDU), die Ärzten die Hilfe beim Suizid erlauben wollten. 52 Stimmen entfielen auf den liberalsten Entwurf von Renate Künast, die nicht nur Ärzten, sondern auch Organisationen diese Form der Sterbehilfe ausdrücklich ermöglichen wollte. Das von Patrick Sensburg (CDU) angestrebte Verbot jeglicher Suizidbeihilfe erhielt 37 Stimmen. 70 Parlamentarier stimmten mit Nein zu allen Vorschlägen, 3 enthielten sich.

Unmittelbar im Anschluss erfolgte die dritte Lesung mit der Schlussabstimmung. Dabei wurde nur noch über das Verbot organisierte Sterbehilfe entschieden, für das am Ende 360 Parlamentarierer stimmten. 233 votierten mit Nein, 9 enthielten sich.