Zeitung: Keine Lockerung der Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger

epd-bild / Norbert Neetz
Die möglichen Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger sollen laut einem Medienbericht nicht gelockert werden.
Zeitung: Keine Lockerung der Sanktionen für junge Hartz-IV-Empfänger
Bei jungen Hartz-IV-Empfängern können Vermittler bei Regelverstößen besonders strenge Sanktionen verhängen. Die Bundesagentur für Arbeit hatte sich dafür ausgesprochen, diese Regeln zu streichen. Laut einem Medienbericht soll es dazu nicht kommen.

München (epd)Pläne von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD), die Sanktionsregeln vom Lebensalter unabhängig zu machen, seien endgültig vom Tisch, meldete die "Süddeutsche Zeitung" am Mittwoch. Das ergebe sich aus dem Referentenentwurf des Arbeitsministeriums zur Vereinfachung von Vorschriften im Hartz-IV-System. Damit habe sich die CSU in dieser Frage durchgesetzt. CSU-Chef Horst Seehofer lehnt eine Lockerung der Sanktionen für Unter-25-Jährige vehement ab.

Bei Personen unter 25 Jahren dürfen die Vermittler schon nach dem ersten gravierenden Verstoß gegen die Auflagen des Jobcenters die staatliche Hilfe für drei Monate komplett kappen. Nach der zweiten Pflichtverletzung kann auch das Geld für Heizung und Miete gestrichen werden. Bei älteren Hartz-IV-Empfängern erfolgen die Sanktionen in mehreren Stufen, zudem sind sie weniger streng. Die Bundesagentur für Arbeit hatte dafür plädiert, die Ausnahmeregeln für Unter-25-Jährige aufzuheben.

Freibetrag für Kapitalerträge

Das Arbeitsministerium wollte diesen Vorschlag zunächst umsetzen. Davon ist dem Zeitungsbericht zufolge in dem Entwurf keine Rede mehr. Der vorläufige Gesetzestext sehe unter anderem vor, dass die Jobcenter die Hartz-IV-Bescheide in der Regel nur noch einmal im Jahr statt alle sechs Monate verschicken. Hartz-IV-Empfänger sollen zudem einen Freibetrag für Kapitalerträge bekommen. Auch ehrenamtliche Tätige, die ein steuerlich begünstigtes Honorar erhalten, würden besser gestellt, hieß es. Wer Arbeitslosengeld I bezieht und trotzdem auf Hartz IV angewiesen ist, habe von 2017 an Anspruch darauf, von einer Arbeitsagentur und nicht vom Jobcenter gefördert zu werden.

Eine Sprecherin der Bundesagentur bewertete die Änderungen positiv. "Durch die Vereinfachungen im Leistungsrecht werden in den Jobcentern mehr Kapazitäten frei, um sich um Flüchtlinge zu kümmern", sagte sie der Zeitung.